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Wiederwahl in JAV möglich?

U
uschi1989
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Jugend- und Auszubildendenvertreterin (Alter 18) in unserem Betrieb und möchte mich gegen Ende meiner Berufsausbildung zur Wiederwahl stellen. Mein Betrieb sagt jedoch, dass das aufgrund irgendwelcher Ausnahmeregelungen nicht möglich ist.

Stimmt das?

Für eine hilfreiche Rückmeldung wäre ich Euch dankbar!

7.61109

Community-Antworten (9)

L
Lotte

28.05.2007 um 15:29 Uhr

uschi1989, Älter als 25?

P
pirat

28.05.2007 um 15:42 Uhr

uschi 1989, wenn ich das richtig lese, bist du 18, JAV Wahl nach § 60 BetrVG lies mal nach. Ausnahmeregelungen sind mir nicht bekannt.

DAH
Der alte Heini

28.05.2007 um 16:59 Uhr

Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Siehe § 61 Abs.2 BetrVG.

Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden. Nicht wählbar ist, wer in Folge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

Du kannst also, wenn oben genannte Ausnahmen nicht zutreffen, beruhigt erneut für Die JAV kandidieren.

Wenn der Arbeitgeber mit deiner Kandidatur Probleme hat, sollte er Dir die Ausnahmeregelungen nennen.

W
Waschbär

28.05.2007 um 17:18 Uhr

Hallo Uschi,

gehe mal zu Link

http://www.jugendvertretung.info/wahl/

dort findest du alles was du brauchst .

gruss W.B

M
mokkabohne

28.05.2007 um 20:37 Uhr

Gegen Ende der Ausbildung, wie nah am Ende? Vielleicht möchte man ja verhindern, dass Du einen Antrag nach § 78a BetrVG stellen kannst.

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__78a.html

Kleiner Tip: Vielleicht ergibt sich ja sogar die Möglichkeit, noch jemanden die Vorzüge des § genießen zu lassen :-)

DAB
Der AG BÄR

28.05.2007 um 20:42 Uhr

mokkabohne

Ich finde es nicht gut wie du hier Tipss gibts . Auch die JAV ist kein Ort wo Leute ihre Ausbildungzeit verlängern sollten.

L
Lotte

28.05.2007 um 20:46 Uhr

AG BÄR, die Ausbildungszeit wird nicht verlängert! Und dieses Forum ist nun mal dazu da, Tipps zu geben.

K
Kölner

28.05.2007 um 20:47 Uhr

@Der AG BÄR Die Ausbildungszeit nicht...wohl aber nutzen sie die Zeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr. Der Tip von mokkabohne ist gut!

M
mokkabohne

29.05.2007 um 21:31 Uhr

@Lotte+Kölner: Thx :-)

@AG Bär: Konstruktive Kritik finde ich hilfreich. Kritik zu einem Posting, mit dem man sich noch nicht einmal beschäftigt hat, finde ich... arm.

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