Ich bin Jugend- und Auszubildendenvertreterin (Alter 18) in unserem Betrieb und möchte mich gegen Ende meiner Berufsausbildung zur Wiederwahl stellen. Mein Betrieb sagt jedoch, dass das aufgrund irgendwelcher Ausnahmeregelungen nicht möglich ist.

Stimmt das?

Für eine hilfreiche Rückmeldung wäre ich Euch dankbar!