Erstellt am 25.05.2007 um 17:19 Uhr von baccus
MrBig,
die Amtszeit des JAV geht 2 Jahre, auch dann, wenn die Zahl unter 5 fällt, oder der JAV über 25 Jahre alt wird.
Erstellt am 25.05.2007 um 17:23 Uhr von Mona-Lisa
@MrBig,
sobald die Anzahl der Ausbildungsgruppe unter 5 fällt, löst sich die JAV auf.
laut BetrVG, § 62, Rd. Nr. 8 DKK, Rd. Nr. 7 im Fitting,
oder auch:
§ 64 Rd. Nr. 8 BetrVG DKK
sobald ihr die Anzahl 5 oder mehr wieder erreicht, kann der BR die JAV-Neuwahlen erneut einleiten.
Erstellt am 25.05.2007 um 17:25 Uhr von Mona-Lisa
@baccus,
da liegste aber falsch.....
Erstellt am 25.05.2007 um 17:39 Uhr von baccus
@Mona-Lisa,
danke für die Info bei uns sind es momentan 4 Azubis. waren auch mal 5
wer vertritt sie dann?
Erstellt am 25.05.2007 um 17:41 Uhr von Mona-Lisa
@baccus,
dann kümmert sich der Betriebsrat um die Belange der AZUBI'S! ;-))
Erstellt am 26.05.2007 um 14:09 Uhr von peanuts
sobald die Anzahl der Ausbildungsgruppe unter 5 fällt, löst sich die JAV auf. da liegste aber falsch.....
die Rd. Nr. 7 im Fitting hast du nicht gelesen
sobald ihr die Anzahl 5 oder mehr wieder erreicht, kann der BR die JAV-Neuwahlen erneut einleiten.
Kann?
Erstellt am 26.05.2007 um 14:28 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 26.05.2007 um 15:20 Uhr von peanuts