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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ausbildungsgruppe fällt unter die mindestgröße - JAV-neuwahl?

M
MrBig
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute !

Ich hab da mal eine Frage ........wie ist es wenn sich während der Amtszeit der JAV die Ausbildungsgruppe unter die mindestgröße von 5 fällt.

Löst diese sich sofort auf oder läuft die Amtszeit bis zum Ende weiter, da kurz vor Ende der Amtszeit neue Lehrlinge eingestellt werden.

Hoffe auf Antwort Danke

8.14108

Community-Antworten (8)

B
baccus

25.05.2007 um 19:19 Uhr

MrBig, die Amtszeit des JAV geht 2 Jahre, auch dann, wenn die Zahl unter 5 fällt, oder der JAV über 25 Jahre alt wird.

M
Mona-Lisa

25.05.2007 um 19:23 Uhr

@MrBig, sobald die Anzahl der Ausbildungsgruppe unter 5 fällt, löst sich die JAV auf.

laut BetrVG, § 62, Rd. Nr. 8 DKK, Rd. Nr. 7 im Fitting, oder auch: § 64 Rd. Nr. 8 BetrVG DKK

sobald ihr die Anzahl 5 oder mehr wieder erreicht, kann der BR die JAV-Neuwahlen erneut einleiten.

M
Mona-Lisa

25.05.2007 um 19:25 Uhr

@baccus, da liegste aber falsch.....

B
baccus

25.05.2007 um 19:39 Uhr

@Mona-Lisa, danke für die Info bei uns sind es momentan 4 Azubis. waren auch mal 5 wer vertritt sie dann?

M
Mona-Lisa

25.05.2007 um 19:41 Uhr

@baccus, dann kümmert sich der Betriebsrat um die Belange der AZUBI'S! ;-))

P
Peanuts

26.05.2007 um 16:09 Uhr

sobald die Anzahl der Ausbildungsgruppe unter 5 fällt, löst sich die JAV auf. da liegste aber falsch.....

die Rd. Nr. 7 im Fitting hast du nicht gelesen

sobald ihr die Anzahl 5 oder mehr wieder erreicht, kann der BR die JAV-Neuwahlen erneut einleiten.

Kann?

M
Mona-Lisa

26.05.2007 um 16:28 Uhr

@peanuts, muss? ;-))

P
Peanuts

26.05.2007 um 17:20 Uhr

Ja, muss!

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