BR bekommt Sprechverbot mit Kollegin
Habe als BR gerade von meinem Geschäftsführer Sprechverbot gegenüber einer Kollegin bekommen. Die hatte mich bei ihm bzw. Vorgänger mehrmals angeschwärzt. Heute morgen habe ich dieser Kollegin dann gesagt, sie wäre eine hinterhältige Person. Daraufhin hat sie sich wieder beschwert und nun habe ich Sprechverbot und alles soll über den GF laufen. Ist das rechtens? Kann man so etwas bekommen?
Community-Antworten (19)
24.05.2007 um 18:04 Uhr
Ob ein Sprechverbot rechtens ist, weiss ich nicht,glaube aber, dass Du dich trotzdem daran halten solltest.(Der Klügere gibt nach)Ich habe schon erlebt, dass sonst disziplinarische Maßnahmen getroffen wurden, die vielleicht Dich treffen könnten, auch wenn Du dich im Recht glaubst. Irgendwie kennt doch jeder solche Zuträger, Petzer etc. bereits seit Kindergarten und Schule. Tu Dir selbst einen Gefallen, ignoriere die Kollegin. Falls der GF etwas taugt und dein Verhalten o.K.ist, wird er sich sicherlich bald sein eigenes Bild machen. Viel Glück
24.05.2007 um 19:44 Uhr
Moin,
hallo wo sind wir den hier? Es gibt immernoch das Grundrecht auf frei Meinung.Und aus dem Alter das uns die Kindergärtnerin oder der Lehrer den Mund verbietet sind wir ja wohl raus(Edelweis?) Falls der Gf etwas taugt - klar bei dem Verhalten :-( Man muß sich jedoch fragen ob der Konflikt sich lohnt? P.S. Vor und nach der Arbeit und in den Pausen ist man"privat", da hat die GF nichts zu bestimmen!
25.05.2007 um 00:23 Uhr
@kellerasse, wie meinte spartacus so schön Hinsetzen; Arme verschränken; Finger auf den Mund; fehlt nur noch :wer sich ihr bis auf 10 Meter nähert wird mit Gefängnis bestraft! Oder? Es gibt Konfliktbewältigungskurse und Deeskalationsseminare wäre vielleicht was für deine Kollegin. Oder deinen Chef. Dir kann ich nur raten lass dich nicht unterkriegen und sei die "Coolere" LG
25.05.2007 um 12:04 Uhr
"Heute morgen habe ich dieser Kollegin dann gesagt, sie wäre eine hinterhältige Person."
"Es gibt Konfliktbewältigungskurse und Deeskalationsseminare wäre vielleicht was für deine Kollegin. Oder deinen Chef."
Warum sollten diese solche Kurse besuchen wenn es doch erheblich zielführender wäre wenn Kellrasse tatsächlich einfach ihre Beleidigungen unterlassen würde?
25.05.2007 um 12:32 Uhr
Die Frage ist, ob dies nicht mitbestimmungspflichtig ist?
25.05.2007 um 15:59 Uhr
Bleibtreu, Du bist sicherlich ein ganz lustiger. Deine Frage ist doch ein Scherz, oder?
25.05.2007 um 16:07 Uhr
Hallo Bleibtreu, was heißt hier mitbestimmungpflicht das Wort beinhaltet Stimme, die darf sie nicht mehr benutzen schon vergessen Sprechverbot!
25.05.2007 um 16:10 Uhr
Ein Betriebsrat der vom Arbeitgeber ein Sprechverbot gegenüber Arbeitnehmern bekommt und das auch noch ernst nimmt, sollte zurücktreten.
Ein Sprechverbot für Betriebsratsmitglieder, da träumen alle Arbeitgeber von.
25.05.2007 um 16:22 Uhr
@ Kellerasse,
m. E. ist es höchste Zeit für ein gemeinsames Gespräch zu dritt ( AN, AG, BRM).
Dabei wäre es sinnvoller, konkretes (Fehl-) Verhalten als nicht erwünscht zu benennen bzw. angemessenes Verhalten zu regeln, statt Pauschalbeurteilungen über Leute von sich zu geben.
( die Gedanken dabei, sind wie immer frei :-) )
LG
25.05.2007 um 16:52 Uhr
Alter Heini, Du meinst die Kellerassel hat dieses "Heute morgen habe ich dieser Kollegin dann gesagt, sie wäre eine hinterhältige Person." in Ausübung von ihrem Ejhrenamt gesagt?
25.05.2007 um 23:47 Uhr
Dazu mal 'ne (doofe??) Frage: als BR kann man doch wohl kaum so eine beleidigende Äußerung machen, das muss doch eher von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bewertet werden, oder? Als BR steht man üblicherweise für alle MA zur Verfügung , ob sympathisch oder gehasst???? Darf sich ein BR soetwas erlauben (egal, ob berechtigt oder nicht), da muss es doch gerade als BR andere Möglichkeiten geben? Geht es hier nicht eher um Zofferei untereinander und der Betroffene ist nun mal zufälligerweie BR, aber...??? Danke für Aufklärung !
26.05.2007 um 11:05 Uhr
Na dann... ...ich halte das Sprechverbot des AG durchaus für eine sehr respektable Massnahme. Zumal es mich dünkt, dass der Kollege BR nicht zwischen AMT und AN unterschieden hat.
26.05.2007 um 16:26 Uhr
Auch ein Arbeitnehmer der im Betrieb auch ein Betriebsratsamt inne hat, hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn das BR Mitgl. der Meinung ist, dass die Kollegin hinterhältig ist kann er das mit ruhigem gewissen sagen. Oder muss ein Betriebsratsmitglied alles hinnehmen und immer bei den Kollegen den Kuschelkurs fahren? Ich glaube nicht, ein klares Wort hilft manches mal Wunder.
26.05.2007 um 18:24 Uhr
@ du alter Heini,
"...ein klares Wort.." ?
ist das eigentlich zwanghaft, dass du alles von Kölner kommentieren musst?
Meine Meinung zu dir kannst du dir denken, weil ich zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung, übler Nachrede etc. unterscheide.
26.05.2007 um 18:32 Uhr
Der alte Heini ist ein fürchterlicher Dummschwätzer!
26.05.2007 um 19:14 Uhr
Hallo Leute, ist das euer Ernst ... ich halte das Sprechverbot des AG durchaus für eine sehr respektable Massnahme.
Ein BR sollte ein gewisses Maß an Diplomatie haben, und im Fall Kellerasse rate ich ihr, diese Kollegin sollte von einem anderen BR beraten werden. Die wird dich nicht mehr wählen. Ignorier sie einfach. So schlecht fand ich das garnicht, was der alte Heini da gesagt hat.
26.05.2007 um 23:09 Uhr
baccus, ehrlich gesagt finde ich es auch gar nicht schlecht, wenn ein AG Beleidigungen (egal von wem zu wem) nicht duldet. Und darüberhinaus ist es ein Unterschied, ob ich meine Meinung sage oder jemanden beleidige.
27.05.2007 um 14:29 Uhr
Lotte, man sollte schon zwischen einer klaren Meinungsäußerung und einer Beleidigung unterscheiden. Wenn ich jemanden sage, ich mag Dich nicht bzw. ich halte dein Verhalten für hinterhältig, so ist es mit Sicherheit keine Beleidigung.
27.05.2007 um 18:52 Uhr
Heini, "man sollte schon zwischen einer klaren Meinungsäußerung und einer Beleidigung unterscheiden" Ja, finde ich auch ;-)
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