Hallo an alle im Netz,
eine MA rin tritt am 2.5.07 in unseren Betrieb ein. Der AG gewährt ihr aber für den Monat Mai keinen Urlaubsanspruch, da dieser nicht vollständig ist. Nun ist der 01.05. Feiertag.
Ist diese Verfahrensweise rechtens ? Bundesurlaubsgesetz sagt zu diesem Fall nichts.
Danke für Eure Antworten.