Erstellt am 24.05.2007 um 12:51 Uhr von majojon
Hallo hallo
was heißt "geplanter Urlaub"? War er von der GL abgezeichnet? Warum muß er verschoben werden? Betriebliche Gründe, Kollege krank...???
Erstellt am 24.05.2007 um 13:42 Uhr von Der alte Heini
Wird vom Arbeitgeber der genehmigte Urlaub widerrufen, so hat er die durch den Widerruf entstehenden Kosten zu erstatten.
Erstellt am 24.05.2007 um 14:29 Uhr von peanuts
ohne vorbehalt genehmigter urlaub kann nicht widerrufen werden.
Erstellt am 24.05.2007 um 14:33 Uhr von totally nuts!
Was soll denn "mit vorbehalt genehmigter urlaub" sein?
Erstellt am 24.05.2007 um 14:40 Uhr von Volker01
die Stornokosten für einen genemigten und geplanten Urlaub trägt der Arbeitgeber. Aber jedoch nur für den Arbeitnehmer, nicht jedoch für Familienangehörigen, die gehen leer aus, da sie ja den urlaub antreten könnten.
Erstellt am 25.05.2007 um 10:09 Uhr von steini
hallo hallo,
es gibt von seiten des ag nicht das recht einen geemigten urlaub wieder rückgänig zu machen.
selbst eine vereinbarung zwischen an und ag, wonach der ag befugt sein soll, den an aus dem urlaub zurückzurufen, ist wegen verst0ß gegen das bundesurlaubsgesetz rechtsunwirksam
bag-urteil vom juni 2000 - 9 AZR 405/99
gruß
steini