Wer zahlt Stornokosten wenn Urlaub vom Betrieb verschoben wird?
geplanter urlaub muß verschoben werden wer zahlt die rechnung ?
Community-Antworten (6)
24.05.2007 um 14:51 Uhr
Hallo hallo was heißt "geplanter Urlaub"? War er von der GL abgezeichnet? Warum muß er verschoben werden? Betriebliche Gründe, Kollege krank...???
24.05.2007 um 15:42 Uhr
Wird vom Arbeitgeber der genehmigte Urlaub widerrufen, so hat er die durch den Widerruf entstehenden Kosten zu erstatten.
24.05.2007 um 16:29 Uhr
ohne vorbehalt genehmigter urlaub kann nicht widerrufen werden.
24.05.2007 um 16:33 Uhr
Was soll denn "mit vorbehalt genehmigter urlaub" sein?
24.05.2007 um 16:40 Uhr
die Stornokosten für einen genemigten und geplanten Urlaub trägt der Arbeitgeber. Aber jedoch nur für den Arbeitnehmer, nicht jedoch für Familienangehörigen, die gehen leer aus, da sie ja den urlaub antreten könnten.
25.05.2007 um 12:09 Uhr
hallo hallo, es gibt von seiten des ag nicht das recht einen geemigten urlaub wieder rückgänig zu machen. selbst eine vereinbarung zwischen an und ag, wonach der ag befugt sein soll, den an aus dem urlaub zurückzurufen, ist wegen verst0ß gegen das bundesurlaubsgesetz rechtsunwirksam bag-urteil vom juni 2000 - 9 AZR 405/99 gruß steini
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