BR auf Schulung, dadurch wurde MA Urlaub verweigert - was tun?
Einen schönen guten Tag, vielleicht könnt ihr uns ja helfen. Wir sind ein neuer Betriebsrat und haben dadurch noch nicht so die Erfahrung. Folgendes Problem, wir haben zwei Mitarbeiter zur Grundlagenseminar angemeldet. Jetzt hat unsere Marktleitung einen anderen Kollegen dadurch den Urlaub gestrichen mit der Begründung die Abteilung (Einzelhandel, Baumarkt) wäre dadurch nicht besetzt. Obwohl noch vier Kollegen von sechs dann die Abteileilung besetzen können. Können wir dagegen angehen und dem Kollegen zusichern das er sein Urlaub bekommt oder nicht ? Gibt es da schon ein Urteil auf das wir uns beziehen können ? Ich bedanke mich schon einmal jetzt im voraus für eure Hilfe.
Community-Antworten (5)
23.05.2007 um 16:28 Uhr
@steffensdf, wenn der Urlaub des Kollegen bereits genehmigt war, kann er nicht mehr zurückgezogen werden!
dieser Link dürfte für Dich ganz interessant sein! http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbrauchernews/artikel_85573.html
24.05.2007 um 01:53 Uhr
@Mona-Lisa Was ist aber, wenn - wie von steffensdf geschildert - eigentlich noch genug andere Kollegen da sind, mit denen die entsprechende Abteilung besetzt werden könnte und die Maßnahme des AG nur dazu dienen soll, den anderen MA zu demonstrieren, wie "böse" der BR ist und welche Nachteile den MA dadurch entstehen können? Wäre ja nicht ungewöhnlich... Kann der BR es durchsetzen, dass in diesem Fall dem entsprechenden Kollegen der Urlaub doch gewährt wird, auch wenn er vorher nicht genehmigt war? Würde mich auch interessieren...
LG Urmel
24.05.2007 um 09:06 Uhr
Ich danke dir für die schnelle Antwort, Mona-Lisa. Hat uns schon geholfen. Aber wie Urmel auch sagt, wie ist es wenn der Urlaub nicht genehmigt war. Es ist so bei uns, wir geben unsere Urlaubsvorschläge immer im November Dezember für das nächste Jahr ab. Danach wird der Urlaub noch ein wenig hin und her geschoben wenn es erforderlich ist, und dann hört man nix mehr davon. Und wenn dann die Zeit ran ist, wird eine Woche vorher der Urlaubsantrag ausgefüllt. Daher auch die Frage, ist er genehmigt wenn der AG den Urlaubsplan im Januar überprüft und dann so einverstanden ist ? Aber dazu nix mehr sagt.
Einen schönen Tag, dann noch steffensdf
25.05.2007 um 10:11 Uhr
moin steffensdf, ......und dann hört man nix mehr davon. Allgemeine Urlaubsgrundsätze, · Regelungen über das Verfahren der betrieblichen Urlaubsplanung (Zeitpunkt, bis zu dem Urlaubswünsche angemeldet werden bzw. in eine Urlaubsliste eingetragen werden müssen; Art und Weise der Veröffentlichung der Urlaubsliste; Zeitpunkt, bis zu dem Einwände durch Arbeitgeber oder – andere – Arbeitnehmer erhoben werden müssen bzw. von dem ab die Eintragungen in die Urlaubsliste als »genehmigt« gelten); Ihr habt es in der Hand. Gruß
26.05.2007 um 22:31 Uhr
@steffensdf Trennen und erziehen! Die zwei Sachverhalte sollte ein BR trennen lernen und den AG mit einer erzwingbaren BV erziehen!
Verwandte Themen
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Schulung als Versetzung bezeichnet - ist das möglich ?
ÄlterHallo liebe Kollegen & Kolleginen, habe folgendes Problem: Man verlangt von uns das wir in 300km Entfernung für eine Arbeit geschult werden, die wir nun lange genug machen.Der "Deckmantel" der sog