Erstellt am 23.05.2007 um 13:48 Uhr von Mona-Lisa
@rika,
arbeitsunfähig heisst nicht unbedingt amtsunfähig. Euer BRV kann während seiner Arbeitunfähigkeit Betriebsratstätigkeiten ausführen und sich auch beim neuen Geschäftsführer vorstellen.
Grundsätzlich hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, wenn es um Abmahnungen geht. Aber er kann natürlich versuchen, mit dem AN beim AG eine Rücknahme der Abmahnung zu erwirken.
Klappt aber seltenst!
Der AN sollte seine Darstellung zu der Ursache für die Abmahnung aufschreiben und aufbewahren. Ansonsten kann er nur über einen Rechtsanwalt und Klageweg versuchen, diese Abmahnung aus seiner Akte herauszubekommen.
Erstellt am 23.05.2007 um 13:49 Uhr von Andreas H.
Wenn der Vorsitzende das tun kann, ohne den Gesundungsprozess zu gefährden, dann soll er ruhig kommen. Arbeitsunfähigkeit muss nicht heißen, dass er nicht das Ehrenamt Betriebsrat ausüben kann.
Erstellt am 23.05.2007 um 16:30 Uhr von Rollie
Wenn der Stellvertreter sein Amt nicht im notwendigen Sinne ausübt, so das es notwendig ist, das der Vorsitzende, trotz AU ds erledigen muß, sollte man über einen anderen Stellvertreter nachdenken.
Erstellt am 23.05.2007 um 17:17 Uhr von Andreas H.
Rollie,
darum geht es doch gar nicht, sondern darum, ob der Vorsitzende kommen DARF.
Erstellt am 23.05.2007 um 17:57 Uhr von Mona-Lisa
@Andreas,
er darf!
Aber so ganz Unrecht hat Rollie doch nicht, meinst du nicht auch? -))
Erstellt am 23.05.2007 um 18:27 Uhr von waschbär
rika,
nach meiner sollte ER nicht zur Arbeit gehen ! Er ist zwar nur für seine Primäre Arbeit Arbeitsunfäig aber.... Der Stlv BRV sollte sich lieber damit abfinden das er den gleichen Job machen muss , weil was ist wen der BRV mal nicht mehr kommen kann ??? Dann muss er "ran" .
Wichtig macht den Stellv Fit für sein AMT !!!! oder sucht euch einen der das kann !
Erstellt am 23.05.2007 um 18:33 Uhr von Andreas H.
Mona-Lisa, waschbär,
man muss die Leute auch erst mal haben.
Vielleicht hat der Stellvertreter ja andere Qualitäten, die ihn für dieses Amt qualifizieren.
Erstellt am 23.05.2007 um 18:49 Uhr von Mona-Lisa
@Andreas,
"...und der Stellverteter wirkt nicht so auf den AG wie er sollte..."
nur zur Feststellung, deine Worte....
redet mit ihm, macht ihm klar, dass er an sich arbeiten muss.
Helft ihm dabei, wenn er sonst sein Amt gut ausführt (wobei ihr ja auch noch da seid!) gibt's sicherlich keinen Grund ihn abzuwählen.
Erstellt am 24.05.2007 um 14:52 Uhr von waschbär
Andi,
"Vielleicht hat der Stellvertreter ja andere Qualitäten, die ihn für dieses Amt qualifizieren."
Welche wen er nicht mal mit dem AG reden kann ? Darf spekulieren .... so in richtung seife auf heben ??????