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Betriebsratsvorsitzender Tätigkeiten trotz Krankschreibung

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rika
Jan 2018 bearbeitet

hallo, unser BR-Vorsitzende ist krankgeschrieben und der Stellverteter wirkt nicht so auf den AG wie er sollte darf der Vorsitzde trotzdem offiziell einige Betriebsratsarbeiten erledigen. Es wurde ein neuer Geschäftsführer in unserer Firma eingestellt , darf unser Vorsitzender sich trotz Erkrankung sich bei ihm offiziell vorstellen ohne das er Schwierigkeiten bekommt? Wie sollte sich der BR verhalten wenn ein AN eine Abmahnung bekommt und sich an den BR wendet da er diese für nicht gerechtfertigt hält? vielen Dank Rika

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Community-Antworten (9)

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Mona-Lisa

23.05.2007 um 15:48 Uhr

@rika, arbeitsunfähig heisst nicht unbedingt amtsunfähig. Euer BRV kann während seiner Arbeitunfähigkeit Betriebsratstätigkeiten ausführen und sich auch beim neuen Geschäftsführer vorstellen.

Grundsätzlich hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, wenn es um Abmahnungen geht. Aber er kann natürlich versuchen, mit dem AN beim AG eine Rücknahme der Abmahnung zu erwirken. Klappt aber seltenst! Der AN sollte seine Darstellung zu der Ursache für die Abmahnung aufschreiben und aufbewahren. Ansonsten kann er nur über einen Rechtsanwalt und Klageweg versuchen, diese Abmahnung aus seiner Akte herauszubekommen.

AH
Andreas H.

23.05.2007 um 15:49 Uhr

Wenn der Vorsitzende das tun kann, ohne den Gesundungsprozess zu gefährden, dann soll er ruhig kommen. Arbeitsunfähigkeit muss nicht heißen, dass er nicht das Ehrenamt Betriebsrat ausüben kann.

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Rollie

23.05.2007 um 18:30 Uhr

Wenn der Stellvertreter sein Amt nicht im notwendigen Sinne ausübt, so das es notwendig ist, das der Vorsitzende, trotz AU ds erledigen muß, sollte man über einen anderen Stellvertreter nachdenken.

AH
Andreas H.

23.05.2007 um 19:17 Uhr

Rollie,

darum geht es doch gar nicht, sondern darum, ob der Vorsitzende kommen DARF.

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Mona-Lisa

23.05.2007 um 19:57 Uhr

@Andreas, er darf! Aber so ganz Unrecht hat Rollie doch nicht, meinst du nicht auch? -))

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Waschbär

23.05.2007 um 20:27 Uhr

rika, nach meiner sollte ER nicht zur Arbeit gehen ! Er ist zwar nur für seine Primäre Arbeit Arbeitsunfäig aber.... Der Stlv BRV sollte sich lieber damit abfinden das er den gleichen Job machen muss , weil was ist wen der BRV mal nicht mehr kommen kann ??? Dann muss er "ran" .

Wichtig macht den Stellv Fit für sein AMT !!!! oder sucht euch einen der das kann !

AH
Andreas H.

23.05.2007 um 20:33 Uhr

Mona-Lisa, waschbär,

man muss die Leute auch erst mal haben.

Vielleicht hat der Stellvertreter ja andere Qualitäten, die ihn für dieses Amt qualifizieren.

M
Mona-Lisa

23.05.2007 um 20:49 Uhr

@Andreas, "...und der Stellverteter wirkt nicht so auf den AG wie er sollte..." nur zur Feststellung, deine Worte....

redet mit ihm, macht ihm klar, dass er an sich arbeiten muss. Helft ihm dabei, wenn er sonst sein Amt gut ausführt (wobei ihr ja auch noch da seid!) gibt's sicherlich keinen Grund ihn abzuwählen.

W
Waschbär

24.05.2007 um 16:52 Uhr

Andi,

"Vielleicht hat der Stellvertreter ja andere Qualitäten, die ihn für dieses Amt qualifizieren."

Welche wen er nicht mal mit dem AG reden kann ? Darf spekulieren .... so in richtung seife auf heben ??????

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