Erstellt am 23.05.2007 um 08:18 Uhr von rolfo2
schwerbehinderte Versicherte, die vor dem 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Der Grad der Schwerbehinderung muss allerdings mindestens 50 % betragen.
Erstellt am 23.05.2007 um 08:57 Uhr von sphinx
@Sarmale,
Ergänzung:
Wer erst nach dem (16.11.) 2000 eine Schwerbehinderung bekam,
kann ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit 10,8 % Abschlägen in Altersrente für Schwb., jeder Monat der späteren Inanspruchnahme hat 0,3 % weniger Abschläge bis zum 63.Lj, ab da 0 Abschläge.
In Altersrente für Schwerbehinderte kann nur, wer zum Zeitpunkt des Renteneintritts eine Schwerbehinderung hat und ( !) die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.
LG