Hallo zusammen,

in unserem Konzern ist ein WA geplant. Jeweils in der Mutter und in 2 Töchtern ist nach 106 BetrVG ein WA zu bilden. Kann ein (nicht BR) aus einer Tochter in den WA der Mutter oder umgekehrt berufen werden? Gibt es eine Möglichkeit ein (nicht BR) aus einer Tochter mit weniger als 100 MA in den WA der Mutter zu berufen (EAV zwischen Mutter und Tochter - falls das hilft)? Falls es gelingt, dass der KBR mit einer Betriebsvereinbarung einen WA auf Konzernebene vereinbart, wäre dann die Berufung von Mitarbeitern aus Töchtern mit weniger als 100 MA möglich?

Danke für die Hilfe!