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Kündigung Arbeitnehmer

K
Köhler
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Betriebsrat die Person die Gekündigt werden soll vorher informieren,bevor die Geschäftsleidung die Kündigung ausspricht?

3.59503

Community-Antworten (3)

DAH
Der alte Heini

22.05.2007 um 23:18 Uhr

Der Betriebsrat sollte im Anhörungsverfahren den Betroffenen anhören. Somit erfährt Dieser ja automatisch, dass der Arbeitgeber seine Kündigung vorbereitet.

Siehe § 102 Abs.2 BetrVG. Hier heißt es im letzten Satz: Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

L
Lotte

22.05.2007 um 23:20 Uhr

Köhler, ja das gehört zu den leidvollen Aufgaben des BR. Er sollte den MA auch anhören, bevor er einen Widerspruch formuliert oder sich gegen einen Widerspruch entscheidet.

M
Mona-Lisa

22.05.2007 um 23:22 Uhr

@Köhler, dürfen???? Euer erster Weg, wenn ein Antrag zur Kündigung beim Betriebsrat vorgelegt wird, MUSS zu dem betroffenen Arbeitnehmer gehen. Redet mit ihm, erklärt ihm, was die GL vorhat. Ist oft ne undankbare Aufgabe, aber ihr seid von den Kollegen gewählt worden und so könnt ihr mal gleich seine Meinung dazu hören!

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