Erstellt am 22.05.2007 um 14:43 Uhr von spartacus
Moin hannesy,
ich habe keine super Ideen, aber mein Vorschlag .
Wendet euch doch an die zuständige Gewerkschaft.
Erstellt am 22.05.2007 um 14:46 Uhr von wölfchen
. . . einfach den GBR auffordern, in dem Betrieb einen Wahlvorstand entsprechend § 17 (1) BetrVG zu bestellen.
Erstellt am 22.05.2007 um 14:47 Uhr von Werner
Hallo Hannesy
Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der „Gesamtbetriebsrat“ oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand.
§ 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
Also hin und mit den MA`s sprechen.
Wer ist bereit den Wahlvorstand zu machen? Freiwilligkeit sollte gegeben sein!
Hilfestellung anbieten (durch ehemalige Wahlvorstände; beim aussuchen von Schulungsveranstaltungen; usw)
Dann in einer Sitzung den Wahlvorstand bestellen und ab geht’s!
Erstellt am 22.05.2007 um 15:58 Uhr von hennessy
habe mich falsch ausgedrückt,
ich bin ja im GBR, aber kann ich auch in einer nicht organisierten Filiale eine Betriebsversammlung einberufen um das Thema BR vor Ort anzusprechen und Leute für den Wahlvorstand zu bekommen?
Erstellt am 23.05.2007 um 09:30 Uhr von Robin H.
hennessy,
genau so machen wir das.
Prost