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Eine Wahl in einer Filiale ohne BR veranlassen - wie?

H
hennessy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

folgender Sachverhalt, unser Betrieb hat in ganz Deutschland ca. 80 Filialen.

In 6 Filialen besteht ein BR.

Seit 2 Jahren wurde ganz nach vorgaben ein GBR gegründet.

Jetzt ist es so dass der GBR in einem betrieb ohn BR einen Wahlvorstand bestellen kann.

Wie stellen wir das am besten an?

Können wir in den betreffenden Filialen eine Betriebsversammlung einberufen um eine Wahl in Gang zu setzen?

Ich hoffe auf super Ideen und Vorschläge von euch.

5.27205

Community-Antworten (5)

S
Spartacus

22.05.2007 um 16:43 Uhr

Moin hannesy,

ich habe keine super Ideen, aber mein Vorschlag . Wendet euch doch an die zuständige Gewerkschaft.

W
wölfchen

22.05.2007 um 16:46 Uhr

. . . einfach den GBR auffordern, in dem Betrieb einen Wahlvorstand entsprechend § 17 (1) BetrVG zu bestellen.

W
Werner

22.05.2007 um 16:47 Uhr

Hallo Hannesy Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der „Gesamtbetriebsrat“ oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Also hin und mit den MA`s sprechen. Wer ist bereit den Wahlvorstand zu machen? Freiwilligkeit sollte gegeben sein! Hilfestellung anbieten (durch ehemalige Wahlvorstände; beim aussuchen von Schulungsveranstaltungen; usw) Dann in einer Sitzung den Wahlvorstand bestellen und ab geht’s!

H
hennessy

22.05.2007 um 17:58 Uhr

habe mich falsch ausgedrückt,

ich bin ja im GBR, aber kann ich auch in einer nicht organisierten Filiale eine Betriebsversammlung einberufen um das Thema BR vor Ort anzusprechen und Leute für den Wahlvorstand zu bekommen?

RH
Robin H.

23.05.2007 um 11:30 Uhr

hennessy, genau so machen wir das.

Prost

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