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Vorsitz ohne Vorsitzenden und Stellvertreter?

R
ratlos
Jan 2018 bearbeitet

hallo Kolleginnen und Kollegen, unser BR-Vorsitzender ist weit weit weg in Urlaub. Der Stellvertreter fällt völlig unerwartet aus Gesundheitsgründen aus. In unserer Geschäftsordnung ist auch festgelegt, dass das Gremium dann per Beschluss ein weiteres Mitglied wählen kann, das an die Stelle des Vorsitzenden tritt. Leider ist nicht festgelegt, wie das zu erfolgen hat. Einladungen zur Sitzung und Tagesordnung mit Ankündigung des Beschlusses wer da einspringt sind m.E. notwendig. Kann jedes BR-Mitglied so einfach mal eine Tagesordnung festlegen und Einladungen verschicken oder was gibt es zu beachten ? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. MfG ratlos

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

21.05.2007 um 23:01 Uhr

ratlos,

wenn beide verhindert sind, haben die anderen BRM ein Selbstzusammentrittsrecht. Das heißt: jedes BRM kann eine Sitzung einberufen.

K
Kölner

30.05.2007 um 19:24 Uhr

@ratlos Eine einmalige, protokollierte Festlegung der Vertretungsregelung reicht auch.

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