Abhalten von Betr.versammlungen - BR zu vier Betriebsversammlungen im Jahr verpflichtet?
hallo,
laut gesetz und gerichtsurteilen müssen mind. 4 betr.versammlungen pro jahr abgehalten werden; wenn der betriebsrat aber der einheitlichen meinung ist, wegen zehn minuten keine sitzung abhalten zu müssen, is er dann trotz allem dazu verpflichtet? die mitarbeiter haben dafür auch kein verständnis!
Community-Antworten (6)
21.05.2007 um 18:48 Uhr
Moin, ich habe auch kein Verständnis - für einen BR der nichts zu berichten hat. Friede,Freude, Eierkuchen, gesegnet sei der problemfreie Betrieb!
21.05.2007 um 20:07 Uhr
in unserem betrieb herrscht nicht nur eitel sonnenschein!!! einmal monatlich halten wir normalerwiese br sitzung incl. sprechstunde (kommt nie einer - meckern aber hintenrum über dritte) die ergebnisse der br sitzungen werden regelmäßig am schwarzen brett veröffentlicht. so hätte der br vorsitzende nur ca. 10 min. zur belegschaft zu reden. dies muss meines erachtens nicht sein. außerdem haben wir eine befragung der mitarbeiter durchgeführt, die uns ungläubig angeschaut haben und uns nur den vogel gezeigt haben. Die Meinung war nur "habt Ihr nix besseres zu tun?
21.05.2007 um 22:25 Uhr
ich gehe mal davon aus, dass das eine ernstgemeinte Frage ist. Gib einfach mal unter Suchbegriff "Betriebsversammlung" ein da findest du jede Menge Antworten. Lehrgänge zu dem Thema gibt es auch. Wir nutzen unsere BV um auch der GL einige Fragen zu stellen wie z.B. durch den Betriebsrat, den Arbeitgeber, den Gewerkschaftsvertreter usw.); u.v.m. Die Form der Betriebsversammlung ist in besonderer Weise geeignet, die Anliegen der Beschäftigten intensiv und umfassend zum Gegenstand von Information und Diskussion zu machen.
21.05.2007 um 23:46 Uhr
Moin, ich habe auch kein Verständnis - für einen BR, der seine Wähler in dieser Situation nicht fragt, warum sie ihn eigentlich gewählt haben..... Wo seht Ihr Handlungsbedarf, damit Ihr was Besseres zu tun habt!
21.05.2007 um 23:58 Uhr
@Lupus
wenn gerade nichts dringendes anliegt, macht doch mal ( wieder) eine Schulung,
möglicherweise zu einem speziellen Thema, evt. bringt euch das auf neue Ideen.
LG
22.05.2007 um 01:32 Uhr
lupus,
wenn der BR und die Mitarbeiter das nicht für notwendig halten, hat es eben auch keinen Sinn. Unabhängig vom BetrVG.
Du schreibst, dass es dennoch Probleme im Betrieb gibt. Nun, wenn die Mitarbeiter ihre Probleme lieber unter die Klosprüche im Betriebs-WC schreiben, als sich an den BR zu wenden, sollen sie ruhig damit glücklich werden.
Vielleicht erwarten die Mitarbeiter von euch nichts anderes mehr, als dass ihr die mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen unterzeichnet und aushängt.
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