W.A.F. LogoSeminare

Muss 4x im Jahr eine Versammlung stattfinden?

C
chinch
Jan 2018 bearbeitet

Laut Betr.VG muss einmal im Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung stattfinden. In unserem Betrieb sind ca. 130 Mitarbeiter, alle aus dem sozialen Bereich. In unserer Geschäftsordnung steht drin, dass wir nur einmal im Jahr, im ersten Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung machen mit Rechenschaftsbericht des Geschäftsführers. Ich bin jetzt in der 3. Amtszeit, seit Mai Stellvertreterin und habe die Erfahrung gemacht, dass max. 30-35 Mitarbeiter zur Versammlung kamen. Das Interesse ist eher verhalten. Wenn wir nach dem Betr.VG jetzt insgesamt 4 Versammlungen machen müssen, wird die Zahl sich dann wohl noch verringern. Dürfen wir uns nach der Geschäftsordnung des BR richten oder sind wir in der gesetzlichen Pflicht, diese Versammlungen durchzuführen? Hatten gerade ne Weiterbildung dazu!

1.85105

Community-Antworten (5)

G
gironimo

17.08.2014 um 15:06 Uhr

Der § 43 BetrVG ist eindeutig: "Der Betriebsrat HAT einmal in jedem Kalendervierteljahr (....) einzuberufen (...)."

Dürfen wir uns nach der Geschäftsordnung des BR richten oder sind wir in der gesetzlichen Pflicht, diese Versammlungen durchzuführen?<

Ihr seit an das Gesetz gebunden und könnt dieses nicht mit einer GO umgehen.

Wenn das Interesse eher verhalten ist, solltet Ihr an der Gestaltung der Versammlung arbeiten.

Ihr könnt auch ganz bewußt die eine oder andere Versammlung so auslegen, dass es nur eine kurze Veranstaltung wird. Aber Ihr solltet die Versammlung auch als Chance sehen, Eure Standpunkte gegenüber den AN darzulegen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen (oft auch erst nach der Versammlung).

Es gibt auch Seminare zum Thema Betriebsversammlung.

G
ganther

17.08.2014 um 17:57 Uhr

Mal wieder eine GO die den untauglichen Versuch startet das Gesetz zu ändern. Arbeitet an eurer Bedeutung für die Mitarbeiter. Dann steigt auch das Interesse

K
Kölner

17.08.2014 um 18:28 Uhr

Vielleicht auch mal an der BR-Arbeit feilen. Wenn man in der 3. Amtszeit ist, solche Fragen und Thesen aufstellt, dann muss man doch mal massiv hinterfragen, ob man die richtige Amtsinhaberin ist.

N
nicoline

17.08.2014 um 18:50 Uhr

oder sind wir in der gesetzlichen Pflicht, diese Versammlungen durchzuführen? Hatten gerade ne Weiterbildung dazu! Schlechte Weiterbildung, wenn Du das hier dannn noch fragen musst

Ihre Antwort