Erstellt am 17.08.2014 um 13:06 Uhr von gironimo
Der § 43 BetrVG ist eindeutig: "Der Betriebsrat HAT einmal in jedem Kalendervierteljahr (....) einzuberufen (...)."
>Dürfen wir uns nach der Geschäftsordnung des BR richten oder sind wir in der gesetzlichen Pflicht, diese Versammlungen durchzuführen?<
Ihr seit an das Gesetz gebunden und könnt dieses nicht mit einer GO umgehen.
Wenn das Interesse eher verhalten ist, solltet Ihr an der Gestaltung der Versammlung arbeiten.
Ihr könnt auch ganz bewußt die eine oder andere Versammlung so auslegen, dass es nur eine kurze Veranstaltung wird. Aber Ihr solltet die Versammlung auch als Chance sehen, Eure Standpunkte gegenüber den AN darzulegen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen (oft auch erst nach der Versammlung).
Es gibt auch Seminare zum Thema Betriebsversammlung.
Erstellt am 17.08.2014 um 15:57 Uhr von ganther
Mal wieder eine GO die den untauglichen Versuch startet das Gesetz zu ändern. Arbeitet an eurer Bedeutung für die Mitarbeiter. Dann steigt auch das Interesse
Erstellt am 17.08.2014 um 16:28 Uhr von Kölner
Vielleicht auch mal an der BR-Arbeit feilen. Wenn man in der 3. Amtszeit ist, solche Fragen und Thesen aufstellt, dann muss man doch mal massiv hinterfragen, ob man die richtige Amtsinhaberin ist.
Erstellt am 17.08.2014 um 16:50 Uhr von nicoline
*oder sind wir in der gesetzlichen Pflicht, diese Versammlungen durchzuführen?
Hatten gerade ne Weiterbildung dazu!*
Schlechte Weiterbildung, wenn Du das hier dannn noch fragen musst
Erstellt am 17.08.2014 um 23:01 Uhr von seesee
Gugsz Du hier: http://app.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zoff-mit-ig-metall-gericht-bestaetigt-aufloesung-von-kaercher-betriebsrat/9614472.html