Laut Betr.VG muss einmal im Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung stattfinden. In unserem Betrieb sind ca. 130 Mitarbeiter, alle aus dem sozialen Bereich. In unserer Geschäftsordnung steht drin, dass wir nur einmal im Jahr, im ersten Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung machen mit Rechenschaftsbericht des Geschäftsführers. Ich bin jetzt in der 3. Amtszeit, seit Mai Stellvertreterin und habe die Erfahrung gemacht, dass max. 30-35 Mitarbeiter zur Versammlung kamen. Das Interesse ist eher verhalten. Wenn wir nach dem Betr.VG jetzt insgesamt 4 Versammlungen machen müssen, wird die Zahl sich dann wohl noch verringern. Dürfen wir uns nach der Geschäftsordnung des BR richten oder sind wir in der gesetzlichen Pflicht, diese Versammlungen durchzuführen?
Hatten gerade ne Weiterbildung dazu!