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Änderung des Arbeitsvertrags, AG droht mit Änderungskündigung - Wie gehen wir als BR damit um?

B
bogi
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb,sind 17 Teilzeitbeschäftigte,die keinen Arbeitsvertrag, sondern nur einen sogenannten Personalbogen (Arbeitsverträge sind erst seit 1995 die Regel) haben. In dem ist festgehalten, das diese MA Teilzeit in sogenannten Hausfrauenschichten arbeiten. jetzt möchte unser GF, das diese MA einen Arbeitsvertrag bekommen in dem sie flexibel von 3,5 bis 7 Std. arbeiten. Die MA weigerten sich alle diesen Vertrag zu bekommen. Es wurde darauf hin mit Änderungskündigung gedroht. Ist das so ohne weiteres möglich? Wie gehen wir als BR damit um?

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

21.05.2007 um 13:01 Uhr

Hallo Bogi,

schau dir mal § 11 TzBfG an. "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weger der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einer Vollzeit in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt."

MfG Angi1

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