Darf der Betriebsrat ohne Vorankündigung eine Abteilungsversammlung durchführen und die Produktion lahmlegen? Oder braucht er dazu die Genehmigung des Arbeitgebers?

Wahrscheinlich hängt es von den Umständen ab. Ich will hier nur andeuten: Der Anlaß ist nicht so dringend (und gar nicht abteilungsbezogen), daß man damit nicht bis zur nächsten regulären Betriebsversammlung warten könnte.