Darf der Betriebsrat jederzeit eine Abteilungsversammlung durchführen?
Darf der Betriebsrat ohne Vorankündigung eine Abteilungsversammlung durchführen und die Produktion lahmlegen? Oder braucht er dazu die Genehmigung des Arbeitgebers?
Wahrscheinlich hängt es von den Umständen ab. Ich will hier nur andeuten: Der Anlaß ist nicht so dringend (und gar nicht abteilungsbezogen), daß man damit nicht bis zur nächsten regulären Betriebsversammlung warten könnte.
Community-Antworten (2)
20.05.2007 um 13:52 Uhr
20.05.2007 um 13:58 Uhr
Oder, damit Du die Rechtsgrundlage kennenlernst: §§ 42 ff BetrVG
In der Tat wirst Du hier kaum jemanden finden, der die Dringlichkeit der Abteilungsversammlung beurteilt. Das ist, zu Recht, nur dem BR vorbehalten.
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