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Steuerklassenänderung durch den Arbeitgeber?

S
Sissi
Jan 2018 bearbeitet

hallo, eine mitarbeiterin die nicht verheiratet ist und ein kind mit 0,5 auf ihrer steuerkarte hat,soll für das verschlampen ihrer lohnsteuerkarte durch den arbeitgeber von stkl. 1 in stkl. 6 gestuft werden.ist das rechtens denn überhaupt erlaubt??

6.359016

Community-Antworten (16)

M
Mona-Lisa

19.05.2007 um 22:24 Uhr

@sissi, müsste sie mit einem "halben Kind" nicht in Lohnsteuerklasse 2 sein?

N
Nachdenker

19.05.2007 um 22:31 Uhr

Das halbe Kind ist ja wohl auch mit verschlampert worden!

B
Bille

19.05.2007 um 22:56 Uhr

sissi,

die Kollegin soll schnellstens beim Finanzamt , bzw. Lohnsteuerkartenstelle beim Rahthaus, eine Ersatz-Lohnsteuerkarte ausstellen lassen.

Lohnsteurklasse 2 gibt es nur, wenn kein volljähriges,selbstverdienendes Familienmitglied (auch erw. Kinder) oder kein Lebenspartner mit im Haushalt leb,auf schriftlichen Antrag.

Der AG darf die Stuerklassenänderung nicht vornehmen!!!

bille

S
Schwipp

20.05.2007 um 00:14 Uhr

Der AG darf die Stuerklassenänderung nicht vornehmen!!!

Er muss es sogar!!!!!!

B
bende

20.05.2007 um 00:35 Uhr

Er muss es sogar!!!!

wo steht das denn geschrieben??

Klasse 6 bekommmst Du nur, wenn Du neben der hauptberuflichen Tätigkeit noch eine weitere steuerpflichtige Arbeit ausübst (also alles was über Euro 400,-- ist)

S
simser

20.05.2007 um 01:13 Uhr

Sicherlich ist dieses Forum nicht jedermanns Sache. Insbesondere die immer wiederkehrenden Nonsense Beiträge auf dem Niveau von Sechstklässlern empfinde sicherlich nicht nur ich als sehr nervig.

Im Vergleich zu diesen Beiträgen in denen ahnungslose Menschen (z.B. bende) versuchen den Eindruck von Kompetenz zu erwecken sind diese Nonsense Beiträge aber durchaus Pulitzerpreisverdächtig!

DAH
Der alte Heini

20.05.2007 um 02:57 Uhr

Der Arbeitgeber darf die Steuerklasse nicht eigenmächtig ändern. Er hat die Steuerklasse abzurechnen die auf der Lohnsteuerkarte angegeben ist. Wurde die Steuerkarte vom AG verschlampt, so kann doch die Kollegin kurzfristig eine neue Steuerkarte bei der zuständigen Stelle anfordern. Da der AG die Steuerkarte verschlampt hat müsste der Behördenbesuch doch innerhalb der Arbeitszeit möglich sein.

S
simser

20.05.2007 um 17:52 Uhr

"Alter Heini",

für Dein demagogisch verwirrtes Hirn ist es wohl nur denkbar dass der AG die Steuerkarte "verschlampert" hat?

Der Arbeitnehmer der die Steuerkarte verschlampert? Undenkbar?

DAH
Der alte Heini

20.05.2007 um 18:32 Uhr

Hallo Simser, ich gebe Dir mal einen Tip.

Lese doch ganz einfach die Frage von sissi aufmerksam und ganz langsam durch, dann wirst auch Du erkennen wer die Steuerkarte verschlampt hat.

NIU
nichts ist unmöglich

20.05.2007 um 19:45 Uhr

Hallo Der alte Heini, ich gebe Dir mal einen Tip.

Lese doch ganz einfach die Frage von sissi aufmerksam und ganz langsam durch, dann wirst auch Du erkennen das auch der Arbeitnehmer die Steuerkarte verschlampt haben kann.

sissi WER hat die Steuerkarte verschlampt?

DAH
Der alte Heini

20.05.2007 um 20:32 Uhr

nichts ist unmöglich, der nachstehende Satz ist doch eindeutig. Oder ???

----soll für das verschlampen ihrer lohnsteuerkarte durch den arbeitgeber----

Dieser Satz gibt in keinster weise einen Anlass deinen Ausführungen zu folgen.

M
Mona-Lisa

20.05.2007 um 20:43 Uhr

@all! sagt mal, seid ihr heute zu lange in der Sonne gelegen???

@sissi, lass dich nicht durch diese Rangeleien verrückt machen! Die Kollegin soll so schnell wie möglich die Ersatzsteuerkarte besorgen und im Personal/Lohnbüro abgeben, bevor der AG auf die Idee kommt, nach Steuerklasse 6 den nächsten Lohn abzurechnen.... ;-))

S
simser

20.05.2007 um 21:40 Uhr

Alter Heini (welch ein passendes Pseudonym...),

lesen sollte man schon können wenn man in einem Forum mitschreibt und so die Sau raushängen lässt.

Einfach nur Teile lesen (weil man sonst am Ende des Satzes bereits wieder den Anfang vergessen hat) funktioniert nicht!

"hallo, eine mitarbeiterin die nicht verheiratet ist und ein kind mit 0,5 auf ihrer steuerkarte hat,soll - für das verschlampen ihrer lohnsteuerkarte - durch den arbeitgeber von stkl. 1 in stkl. 6 gestuft werden.ist das rechtens denn überhaupt erlaubt??"

Keine Ahnung wie man darauf derart ahnunglose Antworten wie ein alter Heini geben kann.

DAH
Der alte Heini

21.05.2007 um 05:12 Uhr

Na Simser, ist den schon wieder Karneval ???

L
Lotte

21.05.2007 um 10:55 Uhr

Simser, Heini, sagt mal, warum streitet Ihr Euch eigentlich? Wäre doch ein leichtes, mal abzuwarten, ob Sissi noch eine Antwort gibt, wer denn nun die Karte verschlampt hat?

Sissi, warum besorgt die MA nicht einfach einen Neue? Bevor sie sich auf so einen Schaukampf einlässt? Bliebe Ihr doch sonst nur der Klageweg oder will sie den AG mit der Bratpfanne zu ihrem Recht zwingen?

E
EHannes

22.05.2007 um 10:17 Uhr

Liegt dem AG keine aktuelle Lohnsteuerkarte vor, hat er Gehaltsabrechnung unter zugrundelegung der der Steuerklasse 6 durchzuführen. Es ist Sache des AN, dem AG eine Lohnsteuerkarte vorzulegen, aus der sich eine andere (die korrekte) Steuerklasse ergibt.

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