Kameradendiebstahl - Dürfen wir als BR das einfach so auf sich beruhen lassen?
Hallo Forum Ein MA hat zugegeben einem kollegen über mehrere wochen geld aus seinem spind gestohlen zu haben.Jetzt mein pronblem.Der geschädigte sagt wenn der dieb das geld zurückzahlt will er die sache auf sich beruhen lassen.Also nichts der GL sagen und keine anzeige.Ausser mir weiss bis jetzt nur der BRV davon, der meint wir (der BR) sollten dann auch weiter nichts unternehmen.meine frage:Dürfen wir das einfach so auf sich beruhen lassen?
Community-Antworten (21)
18.05.2007 um 16:50 Uhr
Meine Meinung ist:Es gibt nicht schlimmers als einen Kollegen zu bestehlen. Wie heißt es doch so schön:Gelegenheit macht Diebe.Und bist Du der Meinung,das es sich bei der nächsten Gelegenheit nicht wieder zuträgt?Ich meine auf solche "Kollegen" kann man gerne verzichten. Schon mal etwas von Vertrauen gehört?Schön das der bestohlene Kollege so kollegial reagiert hat,daran sollte sich Euer Spezi mal ein Beispiel nehmen.
18.05.2007 um 16:55 Uhr
@marxx, ich würde dem freundlichen Herrn, der nicht so richtig weiss, was mein und dein ist freistellen, selbst zu kündigen. Das Ganze hat innerhalb von 2 Tagen und nach sofortiger Rückzahlung des Diebesgutes zu passieren, ansonsten beginnt der offizielle Weg!
18.05.2007 um 17:21 Uhr
@magoo @mona-lisa
danke für die schnellen Antworten Ich meinte eigentlich mehr die rechtliche seite müssen wir dieGL informieren? ich meine wir müssen ja auch die anderen kollegen schützen.und wenn das doch rauskommt heisst es BR macht gemeinsame sache mit dieben und für so einen halte ich meine kpopf nicht hin
18.05.2007 um 17:24 Uhr
@ Ihr Lieben,
kann es nicht auch Gnade geben?
Muss ausgerechnet der BR den Ankläger machen?
Grüße von besorgter
18.05.2007 um 17:29 Uhr
@marxx, obwohl das Vertrauensverhältnis unter den beiden Kollegen gestört ist, ist der BR nicht die Polizei der Firma. Ich würde dem Bestohlenem raten, Anzeige zu erstatten. Außerdem wird sich die Angelegenheit schnell über den Flurfunk verbreiten.
18.05.2007 um 17:33 Uhr
Also,ich gebe marxx recht.Aber eine Abmahnung bedeutet,die GL hat auch Kenntnis davon zu erhalten.Was ist dann die logische Konsequenz?Egal was oder wie ihr Euch verhaltet,ihr dreht Euch im Kreis.
18.05.2007 um 17:39 Uhr
@marxx, ist schon klar. Auch wenn der Delinquent das Geld sofort zurückzahlen würde, wäre immer der "Makel" auf ihm, sobald auch nur ein Kuli fehlt.
Ein Gespräch mit der GL lässt sich da nicht vermeiden. Du sagst es ja selber.... .....im Interesse der Kollegen!
@magoo, du würdest (an AG-Stelle) den Dieb mit einer Abmahnung davon kommen lassen?
18.05.2007 um 17:42 Uhr
@marxx, der Geschädigte sagt wenn der dieb das geld zurückzahlt will er die sache auf sich beruhen lassen.Also nichts der GL sagen und keine anzeige.... Ich bin wir ihr der Meinung, es gibt nichts schlimmeres als Kollegen zu bestehlen. Der Einzige der hier was unternehmen müsste ist der Bestohlene, und der lässt Gnade vor Recht ergehen. Ein schrifl. Eingeständnis beim BR hinterlegt ( und natürlich die Wiedergutmachung mit Entschuldigung müsste hier doch genügen. Jeder hat eine zweite Chance verdient.
18.05.2007 um 17:53 Uhr
@marxx, was mir noch in den Sinn gekommen ist.... hat der Bestohlene unter Umständen Angst vor Bedrohungen oder Repressalien durch den Täter, sodaß er darauf verzichteten würde, Anzeige zu erstatten? Dann sollte Kollegen, ob BR oder nicht, ihm unterstützend zur Seite stehen.
18.05.2007 um 18:01 Uhr
Hallo marxx ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt,falls es dem BR in den Sinn kommen sollte eine Abmahnung zu erteilen. Wäre ich AG würde es für mich kein Zögern geben................fristlos!!! Aber auch Dein Schlußgedanke ist mir durch den Kopf gegangen.
18.05.2007 um 18:04 Uhr
Zu klären ist als erstes: Welche Betriebsvereinbarungen oder ähnliches beinhalten etwas über Ordnung und Verhalten im Betrieb. Bei uns gibt es dazu eine Betriebsordnung. Da hier ein BR vorhanden ist, wäre dieses ein Ansatz. Oder: Was steht im Arbeitsvertrag über Aufbewahrung von privaten Sachen ? Zweitens: Wir reden über Diebstahl; das ist ein Straftatbestand und somit Anzeigepflichtig. Drittens: Als BR habe ich KollegInnen zu schützen. d.h. in diesem Fall das Eigentum ist zu schützen. Der Kollege hat scih unrechtmäßig und ohne Wissen und Zustimmung an Dingen Dritter (Fremder) bereichert. Somit hat er eine Straftat begangen. Daher steht der Schutz aller anderen KollegInnen höher als der Schutz des Einzelnen. Ein Mensch der so etwas macht ist bestimmt in einer verfahrenen Situation und möglicherweise in Not. Es gibt aber viele andere Wege um aus solchem Dilemma herauszukommen.
18.05.2007 um 18:17 Uhr
@Hein, ...und hatte eine beschissene Kindheit! M. E. ist es völlig wurscht, was im Arbeitsvertrag steht, ein Kollege beklaut einen anderen, da hört jede "Freundschaft" auf!
18.05.2007 um 18:26 Uhr
Ohne werten zu wollen, denn das möchte ich mir nicht anmaßen, möchte ich gerne hier nochmal darauf hinweisen, dass marxx mitgeteilt hat, dass es sich nicht um einen Ausrutscher handelte: "über mehrere wochen geld aus seinem spind gestohlen"
18.05.2007 um 19:44 Uhr
Wie hat der Arbeitnehmer sich bislang verhalten? · Handelt es sich um einen »Ausrutscher«? · Wie lange ist der Arbeitnehmer in der Firma beschäftigt? · Wie hart würde den Arbeitnehmer und gegebenenfalls seine Familie die fristlose Kündigung treffen? · Welche Nachteile würden dem Arbeitgeber bei einer Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz entstehen? · Sind etwaige Nachteile vorübergehender Natur? · Stehen Kündigungsanlass und Kündigungsfolgen für den Betroffenen (noch) in einem angemessenen Verhältnis? Insbesondere: Kann der Vorfall nicht ebenso wirksam mit einem milderen Mittel (z.B. Abmahnung) »geahndet« werden?
18.05.2007 um 21:58 Uhr
@all Also eine btv die das klauen erlaubt gibts bei uns nicht sonst hätte ich ja kein problem. Es geht mir auch nicht um kündigung oder nicht ich glaube da gibt es eh nur einen weg.Es geht mir darum ob ich als BRM diese"Geschichte"einfach so unter den tisch fallen lassen kann.Was ist wenn er den nächsten beklaut?dann heisst es der BR hats doch gewusst.Ausserdem weiss ich nicht wie er das geld zurückzahlen will er hat ja geklaut weil er in finanziellen schwierigkeiten ist.
18.05.2007 um 22:38 Uhr
@ marxx
"...BR hats doch gewusst....Was ist wenn .."
marxx, laß doch bitte die Kirche im Dorf.
So wie ich es sehe, haben sich zwei Kollegen vertrauensvoll an den BR gewandt. M.E. hat der BR damit vertraulich umzugehen, wenn es ausdrücklich gewünscht wird.
Wenn ich mich als Geschädigter ( Bestohlener) an den BR wende und ausdrücklich und aus freien Stücken auf eine Anzeige verzichten will, dann möchte ich das respektiert haben, so wie es euer BRV auch macht.
Wie SSGG schon sagte, der BR ist nicht die Betriebspolizei.
Der " Dieb", der sich zumindest geständig und reumütig gezeigt hat, wird ( Vermutungsmodus!) wegen des Flurfunks ohnehin gestraft sein / werden und evt. eine Eigenkündigung in Erwägung ziehen, die ihm auch angeraten werden darf.
Ich hoffe ich konnte deutlich machen, dass es nicht meine Absicht,ist hier ein schlimmes Vergehen zu beschönigen, sondern die Interessen und Aufgaben der Beteiligten abzuwägen.
LG
18.05.2007 um 22:40 Uhr
Ich würde die Geschäftsleitung über dir Vorfälle informieren. Währe es ein Einzelfall, könnte man darüber Reden, aber klauen über länger Zeit sollte man auf keinen Fall dulden.
Übrigens Heini ist out, der alte Heini ist in.
18.05.2007 um 22:47 Uhr
@ du alter Heini,
....was bin ich doch immer froh, dass du kein BRM bist....
18.05.2007 um 22:52 Uhr
Sphinx Worte sollten Euch zu denken geben: Der BR ist nicht die Polizei des Betriebs - und sollte sich auch nicht als Gewissen oder Mitwisser instrumentalisieren lassen. Wen der Geschädigte auch auf eine Anzeige verzichtet, eine Selbstanzeige wäre neben der eigenen Kündigung ein erkennbares Zeichen dass der Täter seine Verfehlung erkennt. Mitleid und Gnade allein sind hier vollkommen fehl am Platz.
19.05.2007 um 00:17 Uhr
sphinx, Küsschen.
sphinx schreibt: ....was bin ich doch immer froh, dass du kein BRM bist....
Nur mal so zur Info. Ich erlebe es immer wieder, dass übermotivierte und beratungsresistente Betriebsräte scheitern. Wobei ein ganz entscheidendes Kriterium dabei die Selbstüberschätzung ist.
19.05.2007 um 00:55 Uhr
Wer hier Sphinx Küsschen geben darf-- bestimme immernoch ich !!!!
Zuwiderhandlungen werden mit Schlägen belohnt !!!!
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