Kurzfristiger Ausfall von GBR Mitgleid bei GBR Sitzung
Unser GBR setzt sich aus jeweils zwei Mitgleidern aus den BRs einzelner Standorte zusammen. Bei der jetzt anstehenden GBR Sitzung haben wir ganz kurzfristig einen krankheitsbedingten Ausfall und so schnell kann auch keine Vertretung entsandt werden. Dadurch verändert sich aber das Stimmenverhältnis bei Beschlüssen gravierend, da ein Standort nun nur noch die Hälfte der Stimmen seines Standortes einbringen kann. Ist es in dem Fall möglich, dass das wegen Krankheit ausfallende GBR von Standort X dem zweiten GBR Mitglied von Standort X eine Vollmacht ausstellt, mit für den Standort abzustimmen? Sodass das eine GBR Mitglied von Standort X alleine die Gesamtheit der Stimmen des Standortes vertreten kann?
Community-Antworten (13)
15.02.2023 um 11:53 Uhr
Nein, das ist nicht möglich. Möglich ist aber, dass für jedes entsandte Mitglied ein Ersatzmitglied gewählt wird.
15.02.2023 um 12:27 Uhr
EDIT: Nicht richtig gelesen.
Nein, das geht leider nicht. Da müsst ihr jetzt durch oder die Sitzung verschieben.
15.02.2023 um 12:31 Uhr
Nachrücker sind selbstverständlich schon in der Geschäftsordnung der einzelenen Standort-BRs festgelegt, aber da die Teilnahme and der GBR Sitzung mit einer längeren Reise zu einem der Standorte verbunden ist und der Ausfall sehr kurzfristig passiert ist, kann das Ersatzmitglied leider nicht so schnell nachrücken. Daher die Frage nach Möglichkeiten, dass Stimmenverhältnis dennoch beizubehalten.
15.02.2023 um 12:53 Uhr
Tja, aber wie schon geschrieben.......
15.02.2023 um 13:15 Uhr
Rz 71 letzter Satz gibt dir die Antwort.
Kann das Ersatzmitglied nicht so schnell nachrücken ist irgendwie der Sinn eines Ersatzmitgliedes abhanden gekommen. Worin liegt denn der Grund das er nicht dort hin reisen kann?
15.02.2023 um 14:10 Uhr
"Rz 71 letzter Satz gibt dir die Antwort."
Nö ... denn es fehlt ja niemand "unentschuldigt". Jedenfalls ist davon nichts zu lesen.
15.02.2023 um 14:29 Uhr
@Celestro Man kann es auch "analog" sehen. Denn wenn bei unentschuldigt, wird es bei entschuldigt nicht anders sein. Und nicht umsonst habe ich auch noch als letzten Satz eine Frage gestellt.
15.02.2023 um 15:09 Uhr
"Man kann es auch "analog" sehen. Denn wenn bei unentschuldigt, wird es bei entschuldigt nicht anders sein."
Wenn es völlig egal ist, wieso steht dann "unentschuldigt" dort?
15.02.2023 um 15:15 Uhr
Das kann ich dir nicht sagen warum es so geschrieben wurde. Ich weiß nur das es bei entschuldigt auch so ist. Hatte wir seinerzeit im KBR auch schon so. Aber vielleicht hast du ja den Nachweis das es sich anders verhält.
15.02.2023 um 16:30 Uhr
Ja, kurzfristige Ausfälle sind da schwierig zu händeln, allerdings könntet ihr über die Geschäftsordnung des GBR ermöglichen, dass der Nachrücker per Telefon- bzw. Videokonferenz teilnimmt. Dann sind zumindest die Stimmen gerettet.
15.02.2023 um 18:43 Uhr
Das wäre eine gute Möglichkeit..... wenn es so eine Geschäftsordnung gibt.
16.02.2023 um 14:02 Uhr
Wenn der Nachrücker vor logistischen Problemen steht, als zu lange Fahrzeit, warum öffnet Ihr die GO nicht für hybride Sitzungen? Vielleicht hätte er die Chance sich zuzuschalten.
16.02.2023 um 14:34 Uhr
Wobei das für diese Sitzung gelaufen ist, weil die Geschäftsordnung ja erstmal neu beschlossen werden muss zu den alten Bedingungen.
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