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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzfristiger Ausfall von GBR Mitgleid bei GBR Sitzung

A
A.Kopp
Feb 2023 bearbeitet

Unser GBR setzt sich aus jeweils zwei Mitgleidern aus den BRs einzelner Standorte zusammen. Bei der jetzt anstehenden GBR Sitzung haben wir ganz kurzfristig einen krankheitsbedingten Ausfall und so schnell kann auch keine Vertretung entsandt werden. Dadurch verändert sich aber das Stimmenverhältnis bei Beschlüssen gravierend, da ein Standort nun nur noch die Hälfte der Stimmen seines Standortes einbringen kann. Ist es in dem Fall möglich, dass das wegen Krankheit ausfallende GBR von Standort X dem zweiten GBR Mitglied von Standort X eine Vollmacht ausstellt, mit für den Standort abzustimmen? Sodass das eine GBR Mitglied von Standort X alleine die Gesamtheit der Stimmen des Standortes vertreten kann?

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Community-Antworten (13)

T
takkus

15.02.2023 um 11:53 Uhr

Nein, das ist nicht möglich. Möglich ist aber, dass für jedes entsandte Mitglied ein Ersatzmitglied gewählt wird.

G
GabrielBischoff

15.02.2023 um 12:27 Uhr

EDIT: Nicht richtig gelesen.

Nein, das geht leider nicht. Da müsst ihr jetzt durch oder die Sitzung verschieben.

A
A.Kopp

15.02.2023 um 12:31 Uhr

Nachrücker sind selbstverständlich schon in der Geschäftsordnung der einzelenen Standort-BRs festgelegt, aber da die Teilnahme and der GBR Sitzung mit einer längeren Reise zu einem der Standorte verbunden ist und der Ausfall sehr kurzfristig passiert ist, kann das Ersatzmitglied leider nicht so schnell nachrücken. Daher die Frage nach Möglichkeiten, dass Stimmenverhältnis dennoch beizubehalten.

P
petermännchen

15.02.2023 um 12:53 Uhr

Tja, aber wie schon geschrieben.......

D
DummerHund

15.02.2023 um 13:15 Uhr

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-47-voraussetzungen-der-4-stimmengewichtung-im-gesamtbetriebsrat-abs7-bis-9_idesk_PI42323_HI612224.html

Rz 71 letzter Satz gibt dir die Antwort.

Kann das Ersatzmitglied nicht so schnell nachrücken ist irgendwie der Sinn eines Ersatzmitgliedes abhanden gekommen. Worin liegt denn der Grund das er nicht dort hin reisen kann?

C
celestro

15.02.2023 um 14:10 Uhr

"Rz 71 letzter Satz gibt dir die Antwort."

Nö ... denn es fehlt ja niemand "unentschuldigt". Jedenfalls ist davon nichts zu lesen.

D
DummerHund

15.02.2023 um 14:29 Uhr

@Celestro Man kann es auch "analog" sehen. Denn wenn bei unentschuldigt, wird es bei entschuldigt nicht anders sein. Und nicht umsonst habe ich auch noch als letzten Satz eine Frage gestellt.

C
celestro

15.02.2023 um 15:09 Uhr

"Man kann es auch "analog" sehen. Denn wenn bei unentschuldigt, wird es bei entschuldigt nicht anders sein."

Wenn es völlig egal ist, wieso steht dann "unentschuldigt" dort?

D
DummerHund

15.02.2023 um 15:15 Uhr

Das kann ich dir nicht sagen warum es so geschrieben wurde. Ich weiß nur das es bei entschuldigt auch so ist. Hatte wir seinerzeit im KBR auch schon so. Aber vielleicht hast du ja den Nachweis das es sich anders verhält.

X
XYZ68

15.02.2023 um 16:30 Uhr

Ja, kurzfristige Ausfälle sind da schwierig zu händeln, allerdings könntet ihr über die Geschäftsordnung des GBR ermöglichen, dass der Nachrücker per Telefon- bzw. Videokonferenz teilnimmt. Dann sind zumindest die Stimmen gerettet.

D
DummerHund

15.02.2023 um 18:43 Uhr

Das wäre eine gute Möglichkeit..... wenn es so eine Geschäftsordnung gibt.

M
Muschelschubser

16.02.2023 um 14:02 Uhr

Wenn der Nachrücker vor logistischen Problemen steht, als zu lange Fahrzeit, warum öffnet Ihr die GO nicht für hybride Sitzungen? Vielleicht hätte er die Chance sich zuzuschalten.

G
GabrielBischoff

16.02.2023 um 14:34 Uhr

Wobei das für diese Sitzung gelaufen ist, weil die Geschäftsordnung ja erstmal neu beschlossen werden muss zu den alten Bedingungen.

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