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Schwerbehindertenvertretung BRV gleichzeitig SBV vom BR-Amt zurückgetreten - kann Sie Funktion SBV bleiben?

C
cramsnotna
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, unsere Betriebsratsvorsitzende ist nach einigem Hickhack von Ihrem Amt und auch aus dem Gremium zurückgetreten. Da sie auch unsere Schwerbehinderten Vorsitzende ist, stellt sich für uns jetzt die Frage ob sie in dieser Funktion bleiben kann oder ob die Schwerbehindertenvertretung jemand anderes ab sofort übernehmen muß.

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Community-Antworten (5)

A
Abakus

17.05.2007 um 18:07 Uhr

Sie kann bleiben. Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist doch ein ganz anderer Vorgang als die Wahl des Betriebsrates.

J
JoK

17.05.2007 um 18:52 Uhr

Hallo cramsnotna,

die Vertrauensperson der Schwerbehinderten wird aufgrund des § 94 des SGB IX gewaehlt, daher hat diese Funktion mit dem BetrVG grundsaetzlich nichts zu tun (von den Teilnahmerechten an Betriebsratssitzungen (§ 32 BetrVG) und dem Benutzungsrecht des Betriebsratsbueros (§ 96 Abs 9 SGB IX) abgesehen).

Mit kollegialen Gruessen Joachim

T
Tschoo

13.06.2007 um 15:10 Uhr

Zum Überlegen:

  • SBV und gleichzeitig im Betriebsrat ist OK (bin ich auch, hab mich überzeugen lassen), aber SBV ist eine
    zusätzliche Institution, also zwei Köpfe in einem Körper-- auf BR-Sitzungen bin ich eigentlich als BR-Mitglied, muss aber immer auch die SBV-Brille anziehen.

zum überlegen: Unmöglich ist aber Betriebsratsvorsitzende(r) und gleichzeitig SBV (nicht Stellvertreter), das ist Betrug an den jeweiligen Wählern

K
Kehler

08.02.2023 um 12:40 Uhr

Unmöglich ist aber Betriebsratsvorsitzende(r) und gleichzeitig SBV (nicht Stellvertreter), das ist Betrug an den jeweiligen Wählern

Wieso sollte das Betrug sein?

W
wdliss

08.02.2023 um 12:49 Uhr

Bin gespannt ob Tschoo nach 16 Jahren hier auftaucht und uns seine sichtweise erklärt.

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