Schwerbehindertenvertretung BRV gleichzeitig SBV vom BR-Amt zurückgetreten - kann Sie Funktion SBV bleiben?
Hallo, unsere Betriebsratsvorsitzende ist nach einigem Hickhack von Ihrem Amt und auch aus dem Gremium zurückgetreten. Da sie auch unsere Schwerbehinderten Vorsitzende ist, stellt sich für uns jetzt die Frage ob sie in dieser Funktion bleiben kann oder ob die Schwerbehindertenvertretung jemand anderes ab sofort übernehmen muß.
Community-Antworten (5)
17.05.2007 um 18:07 Uhr
Sie kann bleiben. Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist doch ein ganz anderer Vorgang als die Wahl des Betriebsrates.
17.05.2007 um 18:52 Uhr
Hallo cramsnotna,
die Vertrauensperson der Schwerbehinderten wird aufgrund des § 94 des SGB IX gewaehlt, daher hat diese Funktion mit dem BetrVG grundsaetzlich nichts zu tun (von den Teilnahmerechten an Betriebsratssitzungen (§ 32 BetrVG) und dem Benutzungsrecht des Betriebsratsbueros (§ 96 Abs 9 SGB IX) abgesehen).
Mit kollegialen Gruessen Joachim
13.06.2007 um 15:10 Uhr
Zum Überlegen:
- SBV und gleichzeitig im Betriebsrat ist OK (bin ich auch, hab mich überzeugen lassen), aber SBV ist eine
zusätzliche Institution, also zwei Köpfe in einem Körper-- auf BR-Sitzungen bin ich eigentlich als BR-Mitglied, muss aber immer auch die SBV-Brille anziehen.
zum überlegen: Unmöglich ist aber Betriebsratsvorsitzende(r) und gleichzeitig SBV (nicht Stellvertreter), das ist Betrug an den jeweiligen Wählern
08.02.2023 um 12:40 Uhr
Unmöglich ist aber Betriebsratsvorsitzende(r) und gleichzeitig SBV (nicht Stellvertreter), das ist Betrug an den jeweiligen Wählern
Wieso sollte das Betrug sein?
08.02.2023 um 12:49 Uhr
Bin gespannt ob Tschoo nach 16 Jahren hier auftaucht und uns seine sichtweise erklärt.
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