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Übernahme JAV- automatisch unbefristet?

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nadine_84
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich bin Azubi im öffentlichen Dienst, im 3. Lehrjahr und zur Zeit geht es bei uns im Betrieb heiß her wegen der Übernahme. Es gibt jede Menge Streit um die Stellen usw. Aber meine Hauptfrage: Normalerweise muss der AG doch bis zum 31.5.07 (wenn meine Ausbildung am 31.8. endet) schriftlich erklärt haben, dass er mich nicht übernehmen will, oder??? Hat das dann wirklich zur Folge, wenn ich bis zum 31.5. kein Schriftstück von ihm habe, dass dann automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt???

Hoffe auf eine Antwort! LG, Nadine

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Community-Antworten (3)

L
Lia

16.05.2007 um 21:10 Uhr

Es ist wichtig, dass Du einen Antrag bei Deinem Arbeitgeber auf unbefristete Übernahme stellst. Bei uns gibt es nur auf Antrag eine unbefristete Übernahme.

M
Mona-Lisa

16.05.2007 um 21:18 Uhr

@nadine_84, du meinst § 24 BBiG?

N
nadine_84

16.05.2007 um 21:49 Uhr

ja, unter anderem meine ich diesem §. aber ich habe auch schon anderes gelesen: "Beabsichtigt die Dienststelle einen Azubi, der Mitglied der JAV ist, nach Beendigung der Ausbildung nicht zu übernehmen, so hat sie diees 3 Monate vor Beendigung mitzuteilen.... Verlangt ein JAV-Mitglied innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung seine Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Azubi und AG im Anschluß an die Ausbildung ein Arbeitsverhältnis auf unbstimmte Zeit" gem. § 9 LPersVG und BPersVG, § 78a BetrVG

klingt für mich halt trotzdem alles noch bissl schwammig. Is aber wichig für mich zu wissen, da es bei nem AG scheinbar auf ne Klage rauslaufen wird...

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