Hat der 1köpfige BRV eine Informationpflicht gegenüber dem Ersatzmitglied?
Hallo! Unser BRV informiert nur nach "gusto" das Ersatzmitglied, besteht hier eine Informationspflicht? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? Ohne Info macht die Stellvertretung m.E. wenig Sinn. Und kann die GL darauf bestehen, dass in zukünftigen Gesprächen das Ersatzmitglied anwesend ist? Danke für Info!
Community-Antworten (5)
16.05.2007 um 18:10 Uhr
nicols, Eine Informationspflicht des BRV gegenüber dem Ersatzmitglied besteht nur, wenn das ordentliche Mitglied verhindert ist und es den BRV vertreten muß. Der AG kann nicht darauf bestehen, daß das Ersatzmitglied bei Gesprächen anwesend ist, es sei denn das ordentliche Mitglied ist verhindert.
MfG Dr.House
16.05.2007 um 23:47 Uhr
Ein Ersatzmitglied hat nur Anspruch auf Information des Betriebsrat wenn es für ein ordentliches, verhindertes Betriebsratsmitglied in Vertretung tätig wird.
17.05.2007 um 01:35 Uhr
Mag ja sein, dass das Ersatzmitglied seine Infos nicht einfordern kann, solange es nicht im Amt ist. "...Anspruch nur, wenn das ordentliche Mitglied verhindert ist..."
Aber wie soll das in der Praxis aussehen: Das (einzige) ordentliche BR-Mitglied wird unvorhergesehen krank, das Ersatzmitglied muss passen, kann sein Amt nicht wahrnehmen, weil jegliche Vorinformationen fehlen. Das kann doch keine sinnvolle BR-Arbeit sein.
Meines Erachtens sollte schon auch zwischdurch ein Informationsaustausch gegeben sein, damit eine reibungslose Vertretung auch gewährleistet ist. Dazu muss man nicht immer nach Paragraphen suchen.
Aber wir haben hier ja oft genug auch schon von BRM erfahren, die sich hefitg Gedanken machen, ob sie während ihres Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit doch zur BR-Sitzung kommen dürfen. Dann sind Ersatzmitglieder ja fast überflüssig.
17.05.2007 um 11:32 Uhr
@peters, ich muss dir absolut Recht geben..... den nachfolgenden Text habe ich aus dem Forum..
" der BR ist kein Geheimrat, also kann jedes BRMtgl. BR-Interna an den AG oder andere weitergeben, sofern der BR keinen Beschluss gefasst hat diese Infos geheim zu halten. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 79 BetrVG Rn 30."-
-- ist ein Ersatzmitglied weniger----????wie passt das zusammen? Gruß
18.05.2007 um 02:05 Uhr
Wird ein Ersatzmitglied für ein ordentliches, verhindertes Betriebsratsmitglied in Vertretung tätig, wird zB zu einer Betriebsratssitzung eingeladen, so hat es die Möglichkeit sich selber Freizustellen um sich entsprechend Vorzubereiten.
Wo ist also das Problem ??
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