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Vorstand bezieht mich (einköpfiger Betriebsrat)nicht in Personalentscheidungen ein - rechtens?

I
imebro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin der einköpfige Betriebsrat einer kleinen Stiftung (20 Mitarbeiter). Da unser Vorstand - vor allem Personalentscheidungen - meist alleine trifft, ohne mich einzubeziehen, möchte ich gerne wissen, inwieweit er dies muss bzw. nach welchem Paragraphen ich ihm dies klar machen kann. Meines Wissens müsste mich der Vorstand doch sogar schon in die Entscheidungsfindung (also in die Vorbesprechungen) mit einbeziehen....??

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

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Heini

16.05.2007 um 16:04 Uhr

Ein umfassendes Thema, schön erklärt mit §§ und allen Drum und Dran vom Betriebsratsfreund W.A.F in seinem nachstehenden Link:

www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/personalplanung.php

Nur zur Klarstellung, Heini ist kein Mitarbeiter der W.A.F.

P
paula

16.05.2007 um 16:15 Uhr

also bei den Personalentscheidungen hilft mal ein Blick in den § 99 BetrVG. Der greift aber erst ab 20 wahlberechtigte MA im UNTERNEHMEN (also nicht Betrieb)

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