Hallo @all,

bei uns wurden zum 31-12-2006, 5 Personen, betriebsbedingt gekündigt. Nun hat man aber festgestellt, das in einem Team mindestens mal Arbeit für eine 400€uronen-Joblerin Arbeit da sei. Jetzt hat man an uns (BR) eine Mail geschrieben, das man es in Erwägung zieht, für eine gekündigte Volltagskraft, die auch vor Gericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht hatte, eine 400€uronen-Joblerin zu setzen. In unsere heutigen BR-Sitzung haben wir der ganzen Geschichte einen Riegel vorgeschoben mit der Begründung, dass das mit dem gekündigten Kollegen keine 6 Monate her sei.
Nun meine Frage. Nach oder mit welchen § kann ich eine einheitliche BR-Ablehnung begründen? Alle sind der Meinung, das es da etwas gibt, das 6 Monate nach der Kündigung die Stelle nicht neu besetzt werden darf oder?
Wie sieht es weiter aus wenn die Person trotzdem eingestellt wird? §101 Unterlassungsklage, oder? Kann der AG nach §99 Abs.4 trotzdem einstellen wenn er vor Gericht geht?

Vielen Dank jetzt schon mal für Eure Hilfe.

VIP3K