Erstellt am 16.05.2007 um 08:17 Uhr von Angi1
Hallo Sephiroth,
ich würde mir auf der Kopie den Erhalt bestätigen lassen oder den Brief mit einem Zeugen im Personalbüro abgeben.
Der Brief mit Einschreiben zeugt nicht gerade für eine zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit.
MfG
Angi1
Erstellt am 16.05.2007 um 08:26 Uhr von steini
hallo sephiroth,
es gibt von den meisten gewerkschaften einen musterbrief. diesen solltest du von deiner gewerkschaft anfordern.
falls du keinen musterbrief bekommst kannst du auch selbst einen brief entwerfen, in diesem mußt du aber bezug auf das betrvg §78a nehmen.
wichtig ist das dir der ag nicht drei monate vor beendigung deiner ausbildung schriftlich mitteilt das er dich nicht unbefristet übernehmen möchte.
gruß
steini
Erstellt am 18.05.2007 um 02:48 Uhr von Sephiroth
Vielen Dank für die Antworten! =)
Ich werde mir dann die Kopie gegenzeichnen lassen!
Vielleicht noch eine kleine Frage am Rande ----> Die Prüfungen sind bei mir jetzt durch, ich muss quasi nur noch die Benachrichtigung der IHK hinsichtlich der Prüfungsergebnisse abwarten und dann meine mündlichen Prüfung ablegen.
Ich denke mal, dass dauert höchstens noch bis Ende Juni. Wann sollte ich am besten den Antrag abgeben?
Erstellt am 21.05.2007 um 14:06 Uhr von steini
hallo sephiroth,
sobald du die information bekommst das du die prüfung bestanden hast würde ich das schreiben dem ag übergeben.
gruß
steini