Übernahmeantrag JAV - was wenn bislang keine Reaktion von der GL?
Hallo zusammen
Hab mal ne Frage zur JAV !
Und zwar haben wie ein Azubi (Mitglied der JAV) der im ende Januar seine Lehre beendet hat ! Übernahmeantrag wurde bereits im September gestellt !
Bislang keine Reaktion vom der GL
Heiß es nun das er einen unbefristeten Vertrag erhält ? Wiederspruch gegen den Übernahmeantrag müsste doch schon längst erfolgt sein!
Danke euch im Voraus
Community-Antworten (3)
13.01.2010 um 12:57 Uhr
Hallo, nur der JAV-Vorsitzende hat anspruch auf übernahme
13.01.2010 um 12:59 Uhr
@ markus, er hat keinen unbefristeten AV, weil er seinen Antrag nicht innerhalb der letzten drei Monaten vor dem Ende seiner Ausbildung gestellt hat. Der AZUBI sollte sofort nochmal den Übernahmeantrag stellen. Siehe auch § 78a Abs.2
13.01.2010 um 13:26 Uhr
Hmmmmm.....ich muss diese Frage stellen, es juckt einfach in den Fingern.
@mainpower Wie kommst du denn auf sowas???
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