ich habe folgendes problem: ich war zu einem JAV 1 Seminar nach §37 (7) freigestellt, und hatte dort einen unfall, der auch erst als arbeitsunfall zählte...jetzt nicht mehr weil es ein reines ver.di seminar war -.-

frage eins: muss man laut diesem paragraphen jetzt über sonderurlaub, oder über freistellung abgerechnet werden?
frage zwei: ist es zulässig das jetzt das seminar als nicht für die jav arbeit relevant geführt wird, und es deswegen kein arbeitsunfall ist?

bin echt überfragt, vielleicht weiß ja jemand was :)