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Kurzzeitiger JAV?

C
Cocktailkirsche
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine kleine Frage, bzgl des JAV. Aktuell gibt es bei uns keine JAV, da die Vorraussetzungen nach §60 Absatz 1 BetrVG nicht erfüllt sind. Nun besteht aber die Möglichkeit, dass wir ab August diese Vorraussetzungen für ein halbes Jahr erfüllen.

Besteht nun der Zwang, den JAV wählen zu lassen und wenn ja, erlischt ab Februar dann seine Funktion?

Vielen Dank im vorraus

5.96103

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

14.05.2007 um 20:26 Uhr

@Cocktailkirsche, wenn sich keiner bereit erklärt, für dieses Amt zu kandidieren, kann euch auch niemand zwingen. Das BetrVG sieht aber die Wahl vor!

laut BetrVG, § 62, Rd. Nr. 8 DKK, Rd. Nr. 7 im Fitting, löst sich die JAV auf, wenn nach der Wahl die Anzahl der AZUBI'S unter die magische Zahl 5 fällt.

FB
Frank B.

15.05.2007 um 09:57 Uhr

Die Wahl zur JAV leitet der BR ein! Also müßt ihr euch an den Betriebsrat wenden.

W
willi

15.05.2007 um 10:05 Uhr

Cocktailkirsche wenn ihr nur für ein paar Monate die Vorausetzungen habt braucht ihr auch nicht wählen. steht im §60.

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