Streikrecht, Tarif oder Gesetz?
Hallo liebes Forum, wir sind durch Verschmelzung nicht mehr im Arbeitgeberverband und somit auch nicht mehr tarifgebunden. Änderungskündigungen hat es bis heute noch nicht gegeben. Wie sieht da die rechtliche Seite aus? Können wir trotzdem streiken? Oder ist das nur tarifvbertraglich geregelt?
Community-Antworten (5)
14.05.2007 um 17:37 Uhr
Ihr als BR dürft nicht zum streiken aufrufen und solltet den Kollegen von "wilden Streiks" abraten - hier droht die fristlose Entlassung wegen Arbeitsbummelei. Sollte aber eure Gewerkschaft zu einem Streik aufrufen (was nicht notwendigerweise etwas mit dem Arbeitgeberverband zu tun hat), dürfen sich alle ArbNnatürlich daran beteiligen. Was ihr als BR natürlich dürft, ist mit der Gewerkschaft zu reden...
14.05.2007 um 17:41 Uhr
Hallo Petrus, und dann ist es k e i n e Arbeitsbummelei???
14.05.2007 um 18:08 Uhr
Hetti, wenn Euch die GEW zum Streik aufruft, ist es keine Arbeitsbummelei und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Solidaritätsstreik möglich. Siehe: http://essen.verdi.de/arbeits-_und_sozialrecht/streikrecht/data/solidaritaetsstreik_sind_zulaessig
14.05.2007 um 20:41 Uhr
moin, ihr könnt z.B. für einen "Haustarifvertrag" streiken (nach absprache mit der gew.!)
14.05.2007 um 22:05 Uhr
Arbeitsniederlegungen/Streik sind ein Grundrecht der Arbeitnehmer und ergeben sich aus dem Artikel 9.3 des Grundgesetzes.
Aber Achtung, nur Gewerkschaften dürfen zu einem Streik aufrufen.
Wenn die Gewerkschaft zu einem Streik aufruft, dürfen sowohl Gewerkschaftsmitglieder, als auch Nichtorganisierte die Arbeit niederlegen.
Würde der Betriebsrat einen Streik organisieren, wäre das ein wilder Streik und die Streikenden müssten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen seitens des Arbeitgeber rechnen. Auch ist der Aufruf zum Streik durch den Betriebsrat eine grobe Pflichtverletzung und könnte einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht begründen.
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