Erstellt am 14.05.2007 um 15:37 Uhr von Petrus
Ihr als BR dürft nicht zum streiken aufrufen und solltet den Kollegen von "wilden Streiks" abraten - hier droht die fristlose Entlassung wegen Arbeitsbummelei.
Sollte aber eure Gewerkschaft zu einem Streik aufrufen (was nicht notwendigerweise etwas mit dem Arbeitgeberverband zu tun hat), dürfen sich alle ArbNnatürlich daran beteiligen.
Was ihr als BR natürlich dürft, ist mit der Gewerkschaft zu reden...
Erstellt am 14.05.2007 um 15:41 Uhr von Hetti
Hallo Petrus,
und dann ist es k e i n e Arbeitsbummelei???
Erstellt am 14.05.2007 um 16:08 Uhr von Lotte
Hetti,
wenn Euch die GEW zum Streik aufruft, ist es keine Arbeitsbummelei und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Solidaritätsstreik möglich.
Siehe:
http://essen.verdi.de/arbeits-_und_sozialrecht/streikrecht/data/solidaritaetsstreik_sind_zulaessig
Erstellt am 14.05.2007 um 18:41 Uhr von spartacus
moin,
ihr könnt z.B. für einen "Haustarifvertrag" streiken (nach absprache mit der gew.!)
Erstellt am 14.05.2007 um 20:05 Uhr von Heini
Arbeitsniederlegungen/Streik sind ein Grundrecht der Arbeitnehmer und ergeben sich aus dem Artikel 9.3 des Grundgesetzes.
Aber Achtung, nur Gewerkschaften dürfen zu einem Streik aufrufen.
Wenn die Gewerkschaft zu einem Streik aufruft, dürfen sowohl Gewerkschaftsmitglieder, als auch Nichtorganisierte die Arbeit niederlegen.
Würde der Betriebsrat einen Streik organisieren, wäre das ein wilder Streik und die Streikenden müssten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen seitens des Arbeitgeber rechnen. Auch ist der Aufruf zum Streik durch den Betriebsrat eine grobe Pflichtverletzung und könnte einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht begründen.