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Streikrecht, Tarif oder Gesetz?

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Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, wir sind durch Verschmelzung nicht mehr im Arbeitgeberverband und somit auch nicht mehr tarifgebunden. Änderungskündigungen hat es bis heute noch nicht gegeben. Wie sieht da die rechtliche Seite aus? Können wir trotzdem streiken? Oder ist das nur tarifvbertraglich geregelt?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

14.05.2007 um 17:37 Uhr

Ihr als BR dürft nicht zum streiken aufrufen und solltet den Kollegen von "wilden Streiks" abraten - hier droht die fristlose Entlassung wegen Arbeitsbummelei. Sollte aber eure Gewerkschaft zu einem Streik aufrufen (was nicht notwendigerweise etwas mit dem Arbeitgeberverband zu tun hat), dürfen sich alle ArbNnatürlich daran beteiligen. Was ihr als BR natürlich dürft, ist mit der Gewerkschaft zu reden...

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Hetti

14.05.2007 um 17:41 Uhr

Hallo Petrus, und dann ist es k e i n e Arbeitsbummelei???

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Lotte

14.05.2007 um 18:08 Uhr

Hetti, wenn Euch die GEW zum Streik aufruft, ist es keine Arbeitsbummelei und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Solidaritätsstreik möglich. Siehe: http://essen.verdi.de/arbeits-_und_sozialrecht/streikrecht/data/solidaritaetsstreik_sind_zulaessig

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Spartacus

14.05.2007 um 20:41 Uhr

moin, ihr könnt z.B. für einen "Haustarifvertrag" streiken (nach absprache mit der gew.!)

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Heini

14.05.2007 um 22:05 Uhr

Arbeitsniederlegungen/Streik sind ein Grundrecht der Arbeitnehmer und ergeben sich aus dem Artikel 9.3 des Grundgesetzes.

Aber Achtung, nur Gewerkschaften dürfen zu einem Streik aufrufen.

Wenn die Gewerkschaft zu einem Streik aufruft, dürfen sowohl Gewerkschaftsmitglieder, als auch Nichtorganisierte die Arbeit niederlegen.

Würde der Betriebsrat einen Streik organisieren, wäre das ein wilder Streik und die Streikenden müssten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen seitens des Arbeitgeber rechnen. Auch ist der Aufruf zum Streik durch den Betriebsrat eine grobe Pflichtverletzung und könnte einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht begründen.

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