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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuwahl nach Wegfall von Nachrückern und Absinken unterhalb der Sollstärke des BR?

G
gerold.b
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere BR wurde im März 2006 mit 5 Mitgliedern und 1 Nachrückern gewählt. Im Juli 2006 schied dann das erste gewählte Mitglied wegen Versetzung in einen anderen Betrieb aus. Daraufhin rückte der Nachrücker als ständiges Mitglied nach. Das neue ständige Mitglied hat aber leider nur eine befristeten Arbeitsvertrag, der am 1.1.2007 ausläuft und allem Anschein nach nicht verlängert wird. Nun würden wir unter unsere "Sollstärke" von 5 Mitgliedern rutschen. §13 (2) sagt für diesen Fall aus, dass es Neuwahlen geben muss (soll):

Muss zwingend eine Neuwahl angesetzt werden? Gibt es Möglichkeiten mit den verbleibenden 4 Mitgliedern bis zum Ende der Wahlperiode (März 2010) im Amt zu bleiben? Unsere Bedenken sind, dass es bei einer Neuwahl nicht ausreichend genügend Kandidaten geben wird. Wenn eine Neuwahl durchgeführt werden muss (z.B. im Januar 2007) wie lange ist dann die Amtszeit?

Gruß Gerold

4.83601

Community-Antworten (1)

K
Kölner

24.11.2006 um 16:07 Uhr

Neuwahl muss sein und das ist - auch wenn andere dies anders sehen - zwingend! Bei einer Neuwhl mit weniger Kandidaten gäbe es ja andere Möglichkeiten...

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