Freistellung zur Schulung ja oder nein
Hallo, ich habe eine Frage, wir sind eine neu gegründete JAV und möchten nun eine Woche auf eine Schulung zur Vermittlung der Rechte und Pflichten Der JAV. Muss uns der AG freistellen, Und welche Gesetze greifen hier?
Community-Antworten (1)
12.05.2007 um 19:19 Uhr
Hallo heihei, Nach § 65 Abs. 1 BetrVG findet § 37 BetrVG entsprechende Anwendung. Das heißt, den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung werden die gleichen Schulungsmöglichkeiten eingeräumt wie Betriebsratsmitgliedern. Die nach § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG erforderlichen Beschlüsse (siehe oben) fasst allerdings nicht die Jugend- und Auszubildendenvertretung, sondern der Betriebsrat.
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