Versetzung zu gleichen Konditionen ? Mitbestimmungsrecht
Hallo, hoffe mir kann einer zu untem genannten Sachverhalt weiterhelfen
Einem Mitarbeiter wurde wegen angebl. schlechter Arbeitsleistung (Qualität) eine Versetzung aus der Marketingabteilung in die Tel.-Annahme "unterbreitet". Der AN verweigerte die Unterschrift. Die neue Stelle befindet sich am gleichen Standort und wird zu gleichen Bezügen vergütet. Hat der BR hier überhaupt ein Mittbestimmungsrecht lt. §99, bzw. wie können wir den betroffenen AN sonst unterstützen?
Community-Antworten (3)
12.05.2007 um 15:58 Uhr
BR07,
der BR hat bei jeder Versetzung ein Mitbestimmungsrecht. Der AG müsste sich ggfs. die Zustimmung beim ArbG ersetzen lassen.
12.05.2007 um 17:48 Uhr
@BR07
Die Kollegin sollte mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Ggf. kann der AG sie nicht ohne Zustimmung der Mitarbeiterin oder Änderungskündigung in die Tel.-Annahme versetzen.
12.05.2007 um 22:42 Uhr
Danke für Eure prompten Antworten.
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