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Versetzung zu gleichen Konditionen ? Mitbestimmungsrecht

B
BR07
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hoffe mir kann einer zu untem genannten Sachverhalt weiterhelfen

Einem Mitarbeiter wurde wegen angebl. schlechter Arbeitsleistung (Qualität) eine Versetzung aus der Marketingabteilung in die Tel.-Annahme "unterbreitet". Der AN verweigerte die Unterschrift. Die neue Stelle befindet sich am gleichen Standort und wird zu gleichen Bezügen vergütet. Hat der BR hier überhaupt ein Mittbestimmungsrecht lt. §99, bzw. wie können wir den betroffenen AN sonst unterstützen?

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Community-Antworten (3)

C
Catweazle

12.05.2007 um 15:58 Uhr

BR07,

der BR hat bei jeder Versetzung ein Mitbestimmungsrecht. Der AG müsste sich ggfs. die Zustimmung beim ArbG ersetzen lassen.

P
paula

12.05.2007 um 17:48 Uhr

@BR07

Die Kollegin sollte mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Ggf. kann der AG sie nicht ohne Zustimmung der Mitarbeiterin oder Änderungskündigung in die Tel.-Annahme versetzen.

B
BR07

12.05.2007 um 22:42 Uhr

Danke für Eure prompten Antworten.

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