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Offizielle Information des BR

T
taikodo
Jan 2018 bearbeitet

hallo, bin ich als betriebsratvorsitzender auch dann von der geschäftsleitung offiziell informiert, wenn ich eine Mitteilung , wie alle anderen KollegInnen, auf meiner persönlichen e-mail erhalte, obwohl unser betriebsrat über eine eigene e-mail-adresse verfügt über die wir normalerweise kommunizieren? vielen dank

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Community-Antworten (4)

W
Waschbär

11.05.2007 um 18:35 Uhr

taikodo,

"persönlicher" erhalt . Heisst das Sie dich "genau" angeschrieben haben ? Hallo Hr. Taikodo .... in deinem Absender vom Mail ist hinterlegt das du Betriebsrat bist ?

denke mal ja,ansonsten musst du eben den BR informieren ! und analog dazu dem GF beim Monatsgespräch sagen "so Bitte nicht .."

P
peters

11.05.2007 um 20:56 Uhr

taikodo,

du hast die Info ja tatsächlich und persönlich erhalten. Du wirst also nicht behaupten können, dass sie nicht ordnungsgemäß vorgelegt wurde.

Allerdings würde ich für die Zukunft, wie waschbär schon meinte, dennoch sagen "so bitte nicht". Denn

  1. könnte auf deiner persönlichen Mailadresse jemand deine Mails vertretungsweise lesen, den BR-Angelegenheiten nichts angehen (persönliche Daten)

  2. könnte es sein, dass während deiner Abwesenheit dein Maileingang nicht von deinem BR-Vertreter gelesen wird und somit keine ordnungsgemäße Zustellung gewährleistet ist.

Ich würde also mit der GL einen oder mehrere Postwege absprechen, bei denen der Empfang auch während deiner Abwesenheit und unter Wahrung des Datenschutzes gewährleistet ist.

L
Lottesfan

11.05.2007 um 21:30 Uhr

Ich sehe das wie Peters.

Mein AG hat mal versucht, mir die Br- Mails an meinen Arbeits-PC zu senden, um " mir die Zeit und den Weg täglich ins BR- Büro" zu sparen! :-/

Gruß

W
Waschbär

11.05.2007 um 21:32 Uhr

@ all,

ich würde auf EINEN weg bestehen und deren einhaltung. pasta , meine rechte als BR , aus dem Buch "Einführung in das BR Amt"

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