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Offizielle Broschüre von BKK "10 Tipps zum Rauchstopp" - laut GL nicht erlaubt?

W
wissewolle
Jan 2018 bearbeitet

Bin im BR und habe im Raucherzimmer eine Broschüre "10 Tipps zum Rauchstopp" ausgelegt. Schon am nächsten Tag war diese verschwunden und ich wurde gefragt, ob ich weiß, wer sie ausgelegt hätte. Ich beteuerte, daß ich es war und mir wurde erklärt (von der GL-Sekretärin), daß sei kein offizielles Schreiben und daher nicht erlaubt. Es ist eine Broschüre von BKK Aktiv, also einer KK - ist das nicht genügend?

Wo steht, daß nur offizielle Schreiben - und was sind offizielle Schreiben - im Betrieb veröffentlicht werden dürfen? Ist offiziell = von GL ???

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Community-Antworten (7)

L
Lotte

01.02.2008 um 19:19 Uhr

wissewolle, es hat schon Brisanz, so etwas zum jetztigen Zeitpunkt im Raucherzimmer auszulegen.

Auch der BR kann Infos an die Kollegen rausgeben, aber dann als Gremium, nicht als Einzelperson.

D
DonJohnson

01.02.2008 um 19:49 Uhr

Naja wissewolle, du scheinst ein Nichtraucher zu sein. Herzlichen Glückwunsch. Eine solche Broschüre ohne Beschluß des Gremiums auszulegen und erst recht im Raucherraum ist wie schon Lotte andeutete brisant. Ich würde von solchen Aktionen abraten. Die Stimmung wegen des Nichtraucherschutzgesetzes dürfte auch bei euch schon mal besser gewesen sein, also können solche Aktionen den Betriebsfrieden zusätzlich stören. Auch ist darauf zu achten, dass die Raucher nicht gemobt werden. Eine solche Broschüre gehört mit Beschluß meiner Meinung nach ans schwarze brett. Auch ist es möglich mit der GL eine BV auszuarbeiten um die Raucher, die aufhören wollen, zu unterstützen. Mach dich doch da mal schlau!

DAH
Der alte Heini

01.02.2008 um 21:48 Uhr

Lotte es ist nicht richtig wenn Du behauptest das nur das Gremium BR Infos an die Kollegen ausgeben darf. Dabei kommt es doch eh wohl auf die Info an und zwar Wer über Was informiert. Natürlich darf ein einzelnes BR Mitglied oder eine Interessengruppe nicht im Namen des BR informieren oder über Dinge informieren die üblicherweise über ein Beschluss des BR zur Info freigegeben werden, z.B. bekanntmachen einer Betriebsvereinbarung. Aber das Auslegen von solchen Broschüren tangiert doch in keinster Weise den BR. Auch hat, und das betone ich immer wieder, JEDES Betriebsratsmitglied das Recht seine EIGENE Betriebsratsarbeit zu machen, das gilt auch für Listengruppen u.a. Interessengruppen aus dem BR wobei dazu auch Gespräche mit AG, Kollegen und usw. gehören kann. Selbstverständlich gehört dazu auch, dass die Arbeitnehmer des Betriebes über die Ansichten und Arbeiten der Genannten informiert werden. Diese Information darf dann selbstverständlich nicht im Namen des Gremiums erfolgen sondern muss klar zeigen das Betriebsratskollege Mustermann, bzw.Gruppe xxx informiert.

L
Lotte

01.02.2008 um 21:55 Uhr

Heini, hab ich doch gar nicht...

Habe nur geschrieben, dass es brisant ist und im 2. Absatz die Frage beantwortet, wer ein offizielles Schreiben rausgeben kann. Stimmt, hätte vielleicht offizielle Infos schreiben sollen...

K
Kölner

01.02.2008 um 22:02 Uhr

@Der alte Heini Vorweg: JA HIER HERRSCHT DER KARNEVAL! Dann: Hattest Du jetzt eigentlich beantwortet, ob/ob nicht die Broschüre der BKK ausgelegt werden darf? Ganz kleiner Tipp: Gesundheitsschutz, ArbStättV und § 80 BetrVG

DAH
Der alte Heini

01.02.2008 um 23:20 Uhr

Kölner Wenn Karneval herrscht ist wohl die "Rote Nase" wieder im Einsatz und das Hirn ausgeschaltet. Oder? Wenn da irgendwelche Zettel oder Broschüren rumliegen, spricht nichts dagegen wenn sie weggeräumt werden und im Müll landen, zum Beispiel durch Reinigungspersonal oder der Sekretären.

Anders sieht es aus, wenn Mitteilung an den üblichen Informationsstellen des BR Ausliegen und entsprechend darauf vom Betriebsrat hingewiesen wird, zB : "Der Betriebsrat informiert über Raucherschutz, anbei eine Broschüre der Krankenkasse für alle Mitarbeiter zur Information".

Ich kann der Frage nicht entnehmen das nach den Rechten des BR gefragt wurde.

W
wissewolle

03.02.2008 um 12:30 Uhr

Danke Euch herzlich für die Antworten, Heini, Kölner, Lotte und DJ!

Mein Hauptfehler war wohl, daß weder die Quelle noch der Inititor auf der Broschüre vermerkt war, habe daraus gelernt und werden diese Broschüre incl. der o.g. Angaben am Brett des BR veröffentlichen. Übrigens, ich bin seit fast 5 Jahren Nichtraucher und dies mit Hilfe eines Kurses von AG und KK. Mein Ansinnen war, KollegenInnen zu unterstützen und Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Weg zum Nichtraucher aufzuzeigen! Aber ein Vorgesetzter (Raucher) fühlte sich wohl bevormundet/gegängelt, wie auch immer. Wünsche eine gute Zeit (mit viel Helau und Alaf) wissewolle

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