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Betriebsvereinbarung - durch Betriebsübergang übernommen?

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mangia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ans Forum .... Ausgangsituation: Unsere Firma wurde von einem Investorenteam aus der insolventen Firma herausgekauft und gegründet. Unsere Arbeitsverträge wurden übernommen. Das war Oktober 2005. Es gibt eine Betriebsvereinbarung aus der Zeit vor dieser Firmengründung. Konflikt: Der GF behauptet nun, daß er diese Betriebsvereinbarung nicht übernommen hat. Frage: Ist das rechtens?

  • Meiner Meinung nach ist auch die Betriebsvereinbarung bei diesem Betriebsübergang übernommen worden.
  • Außerdem dürfte es inzwischen gelebtes Recht sein?
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Community-Antworten (4)

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Konrad

11.05.2007 um 15:40 Uhr

Unsinn! nach BGB § 613a Abs.1 hat die neue GF sämtliche Rechte und Pflichten des bisherigen Inhabers übernommen. Das gilt auch für Betriebsvereinbarungen. Das Einzige was die GF machen könnte diese BV fristgerecht zu kündigen und um neue Konditionen mit BR verhandeln.

M
mangia

11.05.2007 um 16:05 Uhr

hallo konrad, herzlichen dank.

W
Waschbär

11.05.2007 um 16:40 Uhr

mangia, wir hatten die frage auch mal... unser RA sagte das es hier bei kein zwingendes erbrecht gibt und das es duch aus sein kann das die BV von der "neuen" in frage gestellt werden !! Aufpassen

D
delvin

16.05.2007 um 14:04 Uhr

Bei einem Betriebsübergang nach §613a werden zu diesem Zeitpunkt wirksame Betriebsvereinbarungen Bestandteil der individuellen Arbeitsverträge und gehen mit diesen zum neuen Arbeitgeber über. Daher kann der neue AG diese Betriebsvereinbarungen auch nicht kündigen. Er kann höchstens neue Arbeitsverträge anbieten oder neue Betriebsvereinbarungen anstreben.

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