Guten Morgen,

folgender Sachverhalt: Eine Kollegin kommt aus der Elternzeit zurück und möchte nach eine Einarbeitungsphase in Teilzeit ihre alte Stelle als Vollzeit-Teamleiterin zurück. Die Vorgesetzten verweigern das, da die Kollegin aufgrund des Kindes zu sehr eingeschränkt ist.

Hat die Kollegin nach der Rückkehr aus der Elternzeit ein Recht auf den Arbeitsplatz vor der Schwangerschaft oder nur ein Recht auf einen Arbeitsplatz?

Welches Gesetz gilt dafür?

Vielen Dank im Voraus und dann ein schönes Wochenende :)