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Aus der Elternzeit - Recht auf vorherige Position oder nur auf eine Position?

A
Akte-Br
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt: Eine Kollegin kommt aus der Elternzeit zurück und möchte nach eine Einarbeitungsphase in Teilzeit ihre alte Stelle als Vollzeit-Teamleiterin zurück. Die Vorgesetzten verweigern das, da die Kollegin aufgrund des Kindes zu sehr eingeschränkt ist.

Hat die Kollegin nach der Rückkehr aus der Elternzeit ein Recht auf den Arbeitsplatz vor der Schwangerschaft oder nur ein Recht auf einen Arbeitsplatz?

Welches Gesetz gilt dafür?

Vielen Dank im Voraus und dann ein schönes Wochenende :)

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Community-Antworten (3)

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pit47

11.05.2007 um 10:39 Uhr

Hallo Akte-BR, sie hat Anrecht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz, aber kein Anrecht auf ihren alten Arbeitsplatz.

A
Akte-Br

11.05.2007 um 10:49 Uhr

Danke - ist Dir vielleicht auch das Gesetz dafür bekannt???

P
pit47

11.05.2007 um 11:24 Uhr

Hallo Akte-BR, das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach entschieden, dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht und nach der Elternzeit wieder auflebt. Das heißt, die Arbeitszeit, wie vor der Elternzeit, gilt dann und auch das Arbeitsentgelt muß wie früher gezahlt werden. Betriebliche Änderungen gelten aber auch für die wieder tätig gewordenen Mitarbeiter. (siehe auch: "Die neue Elternzeit" von dem vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Potsdam, Dr. Friedbert Rancke)

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