Ende Elternzeit, Position entfallen
Hallo zusammen, Thema: Rückkehr nach der Elternzeit
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Arbeitgeber hat mir mittgeteilt, dass meine bisherige Position (Leitung eines Teils der Marketingabteilung) nicht mehr besteht (Neustrukturierung).
Er möchte mich nach der Elternzeit als Marketing Manager (Position aus welcher ich zur Leitung befördert worden bin und ich für diese Mitarbeiter Vorgesetzte war) wieder einsetzen.
Darf er das? Wäre es zulässig?
Eine konkrete Vertragsänderung liegt mir nicht vor. Nur die Mitteilung ohne weitere Informationen zu Konditionen. Ist es jetzt schon Zeit dagegen vorzugehen? Wie gehe ich am besten am ersten Arbeitstag vor, sofern bis dahin nichts vertragliches kommt?
Elternzeit endet Ende September 2026.
Vielen lieben Dank für eure Einschätzung.
Community-Antworten (2)
20.03.2026 um 07:34 Uhr
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass du dann keine Personalverantwortung mehr hast? Wenn dem so ist, hast du die hier meine gefundene Antwort von der Seite: https://alster-rechtsanwaelte.de/personalverantwortung-entleitung/ Die haben zum Thema Entzug von Personalverantwortung gute Antworten, wie man sich wehren kann.
Natürlich sind das immer nur Einzelbeispiele, den konkreten Verlauf kennen wir ja nicht. Aber trotzdem würde auch ich mich vorab mit dem Thema beschäftigen.
Schaue auf die genaue Formulierung in deinen Verträgen - hast du von Stelle 1 in Stelle 2 damals eine Vertragsänderung erhalten? Was genau steht da als Tätigkeitsbezeichnung? Wenn da steht, dass du Personalverantwortung hast und die jetzige Änderung dir offiziell bereits mitgeteilt wurde, würde ich mich bereits jetzt um ein Gespräch kümmern.
Sind es nur "Gerüchte", würde ich warten, was im September beim Rückkehrgespräch passiert. Liebe Grüße
23.03.2026 um 10:23 Uhr
Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere gibt es kein 'Arbeitsplatzgarantie' sondern lediglich ein 'Beschäftigungsgarantie'. Das würde m.E. konkret bedeuten, dass der AG Dich zwar an anderer Stelle einsetzen kann, allerdings zu den gleichen Bedingungen wie zu dem Zeitpunkt wo Du in Elternzeit gegangen bist. Also, mit Erhalt der Vergütung.
Dies ist aber so ein typisches Beispiel wo es gut ist, wenn man die Rechtsberatung der Gewerkschaft kontaktiert, denn die Rechtsprechung kann hier durchaus ein sehr engen Rahmen (für beide Parteien!) geschaffen haben.
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