Rauchfreier Arbeitsplatz?
Hallo an alle Kolegen/inen, bin dankbar für jeden Ratschlag kleines privates Wohnheim 30 Bew. alles starke Raucher. Bew .dürfen außer in ihren Zimmern im Hause rauchen. Wunsch der meisten Mitarbeiter Rauchfreier Arbeitsplatz, wird vom Chef abgelehnt mit der Begründung nicht durchführbar. Gründe :Raucherzimmer für Bew. nicht durchführbar ( Alle vorhandenen Räume werden benötigt . ,und können nicht umfunktioniert werden ohne hohe .finanzielle Ausgaben Außerdem fraglich ob R.Z benutzt wird. Bei Rauchverbot in Aufenthalts und Gr.Raum würden die Bew. auf ihren Zimmern Rauchen Folge zunehmender Feueralarm. Nachfrage Ver-di :““ AG sein Problem, AN Recht auf Rauchfreien Arbeitspl.““ AG bleibt unbeeindruckt und erzählt was von Sondergenehmigung durch seinen Anwalt welche Nichtraucherschutz bei uns außer Kraft setzt Betriebsrat verunsichert stellt sich die Frage hat Chef Recht gibt es so was ?????????? oder ist er einfach nur Dummheit ??????
Community-Antworten (5)
10.05.2007 um 21:50 Uhr
Monika, unter den Bewohnern gibt es keinen einzigen Nichtraucher? Wenn doch, müsste das schon ein Grund für den AG zum Handeln sein.
Die rechtliche Grundlage für Euch als BR ist auf dieser Seite ganz gut zusammengefasst: http://de.osha.europa.eu/topics/nichtraucher_am_arbeitsplatz
Euer AG beruft sich auf § 5 Abs.2 ArbStättV
10.05.2007 um 21:55 Uhr
Monika52, mit unter solltet ihr euch fragen ob es damals nicht abzu sehen war,das ihr mit Rauhern in Kontakt kommt, ist ja nun mal nicht "aussergewöhnliches" das Menschen,grade alte und Kranke Rauchen und es sich nicht nehmen lassen,zu mal ihnen ja immer gesagt wird "das ist ihr zuhause" hier ....
p.s ich rauche zeit 2 monaten nicht mehr und meine kollegen und auch die bösen bewohner, rauchen einfach weiter ...
10.05.2007 um 22:12 Uhr
was spricht gegen ein (!) Raucherzimmer? Der BR soll es sich schriftlich geben lassen, das es eine Sondergenehmigung geben soll.
10.05.2007 um 23:33 Uhr
Bin selbst auch Raucher, eine Kollegin 2006 Lungen OP1/3 wurde entfernt.Rücksichtnahme auf Sucht vor Rücksichtsnahme auf Gesundheit??????
Er könnte das hier im Sinn haben habe ich gerade im Internet gefunden
Der Arbeitnehmer kann bei rechtlich erlaubter Tätigkeit i.d.R. keine Maßnahmen des Gesundheitsschutzes verlangen, wenn diese zu einer Einschränkung der unternehmerischen Betätigung führen würden BAG 5 AZR 971 / 94, DB'96, 1042
10.05.2007 um 23:46 Uhr
Aktuelleres habe ich auch nicht gefunden:
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