Mitbestimmung bei Wiedereingliederung?
Wiedereingliederung nach längerer Krankheit : "Hamburger Modell" Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht laut § 87 S 1?
appletree
Community-Antworten (6)
10.05.2007 um 21:17 Uhr
Hallo, Antwort = NEIN
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehabilitation)
10.05.2007 um 21:38 Uhr
.....Unter dem Begriff Hamburger Modell versteht man die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf nach längerer Krankheit. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis von Patient, Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Wenn alle Parteien den Vertrag unterschrieben haben, kann der Arbeitnehmer mit einer stundenweisen, stufenweise angehobenen Arbeitszeit beginnen, die er in Rücksprache mit dem Arzt nach und nach erhöht.....
Habt ihr keine BV zum Thema Wiedereingliederung ? Dann "nein" zu 99,9% ggf könnte ein schlauer SBV helfen ...
10.05.2007 um 21:47 Uhr
Nein es gibt keine BV zum Thema Wiedereingliederung. Das ist auch der erste Fall. Waren immer aller gesund. :-)
10.05.2007 um 21:57 Uhr
appletree, könnte die starke gesungheit, von der guten kost stammen die ihr isst ? Apfle soll ja sehr gesund sein... .-))
p.s dann macht halt eine BV dazu ... müssen wir auch noch fast noch ... steht vorm abschluss hoffe ich.
10.05.2007 um 22:40 Uhr
Kannst sie mir ja zukommen lassen, dann kann ich weiter an meine Gesundheit arbeiten. :-)
10.05.2007 um 22:46 Uhr
@appletree Wie wäre es mit einer Forderung nach § 84 SGB IX?
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