Erstellt am 10.05.2007 um 19:17 Uhr von BMW
Hallo,
Antwort = NEIN
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_(Rehabilitation)
Erstellt am 10.05.2007 um 19:38 Uhr von waschbär
.....Unter dem Begriff Hamburger Modell versteht man die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf nach längerer Krankheit. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis von Patient, Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Wenn alle Parteien den Vertrag unterschrieben haben, kann der Arbeitnehmer mit einer stundenweisen, stufenweise angehobenen Arbeitszeit beginnen, die er in Rücksprache mit dem Arzt nach und nach erhöht.....
Habt ihr keine BV zum Thema Wiedereingliederung ? Dann "nein" zu 99,9% ggf könnte ein schlauer SBV helfen ...
Erstellt am 10.05.2007 um 19:47 Uhr von appletree
Nein es gibt keine BV zum Thema Wiedereingliederung. Das ist auch der erste Fall. Waren immer aller gesund. :-)
Erstellt am 10.05.2007 um 19:57 Uhr von waschbär
appletree,
könnte die starke gesungheit, von der guten kost stammen die ihr isst ? Apfle soll ja sehr gesund sein... .-))
p.s dann macht halt eine BV dazu ... müssen wir auch noch fast noch ... steht vorm abschluss hoffe ich.
Erstellt am 10.05.2007 um 20:40 Uhr von appletree
Kannst sie mir ja zukommen lassen, dann kann ich weiter an meine Gesundheit arbeiten. :-)
Erstellt am 10.05.2007 um 20:46 Uhr von Kölner
@appletree
Wie wäre es mit einer Forderung nach § 84 SGB IX?