Erstellt am 10.05.2007 um 16:34 Uhr von der-orion
Hi Bine,
meines Erachtens ist der Aufsichtsrat niemanden gegenüber Auskunftpflichtig. Wenn Du es genau betrachtest, bist Du als Aufsichsratsmitglied sogar zu Stillschweigen verpflichtet. Etwa so wie Du es auch als BR-Mitglied bist.
Nun gibt es aber verschiedene Formen der Zusammensetzung von Aufsichtsräten. Siehe hierzu :
§ 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen bei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer, bei Gesellschaften, für die das Montan-Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und aus weiteren Mitgliedern, bei Gesellschaften, für die die §§ 5 bis 13 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes gelten, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und aus einem
weiteren Mitglied, bei Gesellschaften, für die das Drittelbeteiligungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer,
bei Gesellschaften für die das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer, bei den übrigen Gesellschaften nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre.
(2) Nach anderen als den zuletzt angewandten gesetzlichen Vorschriften kann der Aufsichtsrat nur zusammengesetzt werden, wenn nach § 97 oder nach § 98 die in der Bekanntmachung des Vorstands oder in der gerichtlichen Entscheidung angegebenen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind.
Du siehst es gibt Aufsichträte mit und ohne Arbeitnehmervertreter. Die einfachste Lösung wäre ein Aufsichtsrat mit Arbeitnehmervertretern. :-) Jedoch unterliegen ja auch diese der Schweigepflicht...
Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und gleichzeitig im Betriebsrat sollte es schon möglich sein wichtige Sachen zu erfahren.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 10.05.2007 um 16:52 Uhr von bine
@der-orion,
das Problem ist, wir haben ein AR-Mitglied im BR, er hat uns jetzt über etwas informiert, worüber im AR gesprochen wurde bzw. was das Unternehmen unter Umständen vorhat worüber es im AR aber noch keinen festen Beschluss gibt. Jetzt hat der AG erfahren, das dieses AR-Mitglied den gesamten BR (13er Gremium) darüber informiert hat. Wir haben jetzt Bedenken, dass unser BRM Ärger bekommt, weil es darüber noch nichts sagen durfte.
gruß
Erstellt am 10.05.2007 um 17:07 Uhr von der-orion
@bine
...genau das meine ich mit Schweigepflicht...
a: Im Aufsichtsrat
b: Im Betriebsrat
Woher weiß denn der AG das der BR über das Thema informiert ist?
Hier ist doch der BR selbst Schuld, wenn es der AG erfährt.
Sorry aber so geht das nun mal - Schweigepflicht...
Der-Orion
Erstellt am 10.05.2007 um 19:22 Uhr von waschbär
der-orion,
... Die gefühle haben Schweigepflicht ..... Der BR aber nicht immer nicht unterscheide haarklein ,wird die Belegschaft dir dankbar sein ...
Erstellt am 10.05.2007 um 19:35 Uhr von BMW
@bine
Wofür sonst hat man einen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ?
Aufgrund ihrer Bindung an das Unternehmenwohl dürfen die Arbeitnehmervertreter Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse nicht an Dritte gelangen lassen.Wirtschaftsausschuss-und Betriebsratsmitglieder dürfen allerdings eingeweiht werden,da sie ihrerseits der Schweigepflicht nach § 79 BetrVG unterliegen
BMW
Erstellt am 10.05.2007 um 19:59 Uhr von waschbär
BMW,
ich wusste das einem mein lied , zu sagt
BMW Steht für "BRING MICH WERKSTATT" oder .-))
Erstellt am 11.05.2007 um 09:39 Uhr von Der-Orion
@alle
1. die Schweigepflicht sollte Ernst genommen werden
Jedoch meinte ich mit "selber Schuld" die Tatsache, dass der AG auch was davon mitbekommen hat dass das gesamte BR-Gremium etwas zu den Themen der AR-Sitzung weiß.
Hier sollte der BR seine Schweigepflicht ernst nehmen und es nicht im Betrieb, sondern nur in der Sitzung diskutieren.
Gruß
Der-Orion