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Einstellung (Information) - verweigern, weil der AG keine Informationen dem BR darüber gegeben hat?

S
savi
Jan 2018 bearbeitet

Ist es sinnvoll, als Betriebsrat, eine Einstellung (interne Versetzung) zu verweigern, weil für den Kollegen kein Büro/Schreibtisch vorhanden ist., und der AG keine Informationen dem BR darüber gegeben hat?

4.34902

Community-Antworten (2)

K
Konrad

10.05.2007 um 11:21 Uhr

zunächst wäre es sinnvoll, die fehlenden Angaben zum neuen Arbeitsplatz beim AG einzufordern. (Eine rein räumliche Verlagerung des Arbeitspltzes ist keine zutsimmungspflichtige Einstellung.)

A
Angi1

10.05.2007 um 12:00 Uhr

Hallo Savi,

eine Verweigerung der Zustimmung zu einer Versetzung kann nur nach den Punkten unter § 99 Abs. 2 BetrVG erfolgen.

Wenn Ihr hier einen Punkt findet (eventuell Punkt 4 ) könnt Ihr die Zustimmung verweigern.

MfG Angi1

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