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Betriebsversammlung - Rechte BR?

VH
Van Helsing
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,habe eine frage im Zusamenhang mit einer in kürze stattfindende Betriebsversammlung.Es hat doch jeder AN das Recht an der Versammlung teil nehmen zu dürfen und darf in diesem nicht beschnitten werden. Nun meine frage:Wenn auf einer Baustelle mehrere AN Arbeiten und der Verantwortlich nicht an der Versammlung teilnehmen will ihm aber das Firmenauto unterstell ist,kann er dann sagen," ihr könnt ja da hinn gehen nur müsst ihr sehen wie ihr da hinn kommt? Welche möglichkeit hat der BR ? Oder wo kann ich mich darüber informieren? Danke für eure Unterstüzung

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

09.05.2007 um 18:55 Uhr

@van Helsing Dann soll der AG dafür Sorge tragen, dass die AN zur BetrVers. kommen können. Wie er das gewährleistet ist nicht Euer Problem!!!

VH
Van Helsing

09.05.2007 um 20:08 Uhr

Hallo Kölner,danke für die Information. Da kann ich der GL mitteilen,das jeder AN der an der Betriebsversammlung teinehmen möchte auch an dieser tielnehmen kann und das die GL darfür Sorge zu tragen hat? MfG Van Helsing

H
Heini

09.05.2007 um 20:44 Uhr

Und wenn der Arbeitgeber keine Fahrgelegenheit zur Verfügung stellt, so melden sich die Kollegen rechtzeitig von der Arbeit ab und fahren mit Bus und Bahn zur Betriebsversammlung. Den Fahrschein aufbewahren, denn der Arbeitgeber muss die Fahrtkosten tragen.

J
JoK

09.05.2007 um 21:23 Uhr

Hallo,

§ 44 Abs 1 BetrVG meint: 1Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert.

Gilt dies tatsaechlich generell, sobald der AG keine Einwaende gegen den Termin erhoben hat, oder sollte fuer die aus betrieblichen Gruenden verhinderten Kollegen nicht einfach eine Teilversammlung nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG einberufen werden?

Mit kollegialen Gruessen Joachim

VH
Van Helsing

10.05.2007 um 19:28 Uhr

Danke an allen die mir in meiner Frage geholfen haben,es war sehr informativ und hat mir auf jeden fall weitergeholfen.Werde jetzt ein schreiben an den AG sowie einen Aushang für die AN fertig machen.dank an alle,Van Helsing

W
Waschbär

10.05.2007 um 21:18 Uhr

Van Helsing, sollte AG noch fragen haben oder ein AN, > noch etwas für den aushang

.....Grundsätzlich finden die Versammlungen während der Arbeitszeit statt. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.

Fahrtkosten, die den Arbeitnehmern entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten, § 44 Abs. 1 BetrVG....

J
JoK

10.05.2007 um 23:50 Uhr

Hallo waschbaer, Du schriebst:

.....Grundsätzlich finden die Versammlungen während der Arbeitszeit statt.

"Grundsaetzlich" bedeutet im juristischen Sprachgebrauch soviel wie "im Regelfall", d.h. es kann Ausnahmen geben...

Es wuerde - meiner Meinung nach - der Rechtsicherheit dienen, wenn vorher eine Abklaerung mit dem AG erfolgt und hier darauf hingewiesen wird, dass die Kolleginnen und Kollegen, die nicht an der BV teilnehmen koennen, einfach separat an einer Teilversammlung teilnehmen werden.

Der AG mag dann abschaetzen, welches Verfahren ihm mehr zum Nachteil gereicht.

Dies waere nur eine Idee, wie ein Konflikt beseitigt werden koennte.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

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