Übernahme JAV
Hallo, vielen Dank für die Antworten bzgl. der Übernahme für ein JAV-Mitglied. Leider weiß ich noch immer nicht, ob der § 78 a auch für den öffentlichen Dienst gilt. Es wäre toll, wenn mir dazu noch jemand etwas mitteilen könnte.
Danke im voraus, Haase
Community-Antworten (1)
09.05.2007 um 16:59 Uhr
Es kommt auf den Status eures Arbeitgebers an. Ist es ein Betrieb auf das das BetrVG anzuwenden ist, gilt dies auch für den öffentlichen Dienst.
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