Erstellt am 09.05.2007 um 11:58 Uhr von rolfo2
Der BR muss überhaupt keine Unterlagen von Bewerbern aufheben, zu was auch ?
Die Unterlagen der eingestellten Mitarbeiter, bzw. eure schriftlich Zustimmung solltet ihr bis zum Ablauf der Betriebsratsperiode, sprich bis zur nächsten Wahl aufheben.
Gesetzlich Vorschriften gibt es dafür nicht.
Erstellt am 09.05.2007 um 12:14 Uhr von SSGG
Die Unterlagen erhalten wir mit der Anhörung des eingestellten Bewerber, die der abgelehnten Bewerber geben wir nach Durchsicht an die Personale zurück.
Erstellt am 09.05.2007 um 12:16 Uhr von Jube
Wir sammeln die BR-relevanten Unterlagen (Zustimmung zur Einstellung, Versetzung, etc.) in einem Personalordner, die Unterlagen bleiben zur Nachverfolgung auch für die nachfolgenden Betriebsräte im Büro. Ausgesondert werden die Unterlagen der Kollegen, die aus der Fa. ausgeschieden sind.