Anhörungsbogen + Personalunterlagen
Hallo, nach §99 müssen bei einer Anhörung zur Einstellung die Unterlagen aller Bewerber vorgelegt werden. Weiß jemand, wie lang wir als BR die Unterlagen der Bewerber aufheben müssen? Und wie lang müssen die Unterlagen der eingestellten Person aufgehoben werden? Unt er den bereits vorhandenen Beiträgen hier im Forum habe ich leider keine passende Info gefunden. Danke im Voraus für Eure Auskünfte. Gruß, Neugier
Community-Antworten (3)
09.05.2007 um 13:58 Uhr
Der BR muss überhaupt keine Unterlagen von Bewerbern aufheben, zu was auch ? Die Unterlagen der eingestellten Mitarbeiter, bzw. eure schriftlich Zustimmung solltet ihr bis zum Ablauf der Betriebsratsperiode, sprich bis zur nächsten Wahl aufheben. Gesetzlich Vorschriften gibt es dafür nicht.
09.05.2007 um 14:14 Uhr
Die Unterlagen erhalten wir mit der Anhörung des eingestellten Bewerber, die der abgelehnten Bewerber geben wir nach Durchsicht an die Personale zurück.
09.05.2007 um 14:16 Uhr
Wir sammeln die BR-relevanten Unterlagen (Zustimmung zur Einstellung, Versetzung, etc.) in einem Personalordner, die Unterlagen bleiben zur Nachverfolgung auch für die nachfolgenden Betriebsräte im Büro. Ausgesondert werden die Unterlagen der Kollegen, die aus der Fa. ausgeschieden sind.
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