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Zustimmung der GF zu Tagespunkten bei Betriebsversammlung

W
wertigo
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Forum, wir haben demnächst eine Betriebsversammlung. Zu dieser möchten wir die Krankenkasse einladen, um einen Infostand aufzubauen. Diese hat Ihre Zustimmung bereits signalisiert. Meine Frage: Müssen wir die GL dafür um Zustimmung bitten, oder haben wir bei einer BV das Hausrecht, und können einladen wen wir wollen. Vielen Dank für Eure Antworten

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Community-Antworten (6)

S
SSGG

09.05.2007 um 11:39 Uhr

Moin wertigo,

Du kannst Personen laden, soweit ihre Teilnahme sachdienlich ist und zu einem TOP referiert wird, weiterhin Personen, wenn keine Bedenken gegen die Teilnahme seitens AG vorliegen.

W
wertigo

09.05.2007 um 11:54 Uhr

Hallo SSGG, verstehe ich es richtig, dass der AG auf jeden Fall informiert werden muß, wen ich einlade? Merci

J
Jube

09.05.2007 um 11:59 Uhr

Das würde ich hier auf alle Fälle tun, zumal Du offensichtlich nur eine Krankenkasse einlädst. Da könnte evtl. das Wettbewerbsrecht betroffen sein.

S
SSGG

09.05.2007 um 12:05 Uhr

Hallo wertigo, wozu soll die KK sachdienlich referieren? Ich vermute, eher trifft der 2te Halbsatz.

Wir werden beispielsweise bei unserer nächsten BV zum Thema allgemeine Information zur betrieblichen Altersvorsorge einen unabhängigen Referenten der Deutschen Rentenversicherung referieren lassen, dies sehe ich zustimmungsabhängig seitens der GL.

K
Kölner

09.05.2007 um 12:28 Uhr

@wertigo Natürlich kann ich in einer BetrVers. NICHT jeden und alles einladen!

B
biberrat

09.05.2007 um 13:39 Uhr

Hallo Werigo,

Kölner hat Recht, aber...

Im aktuellen Bsp.KK denke ich ist es sinnvoll, da ja im Moment die Wahltarife eingeführt werden. Info find ich gut, besser noch , wenn viele Kollegen dieser Kasse angehören.

Gruß

Biberrat

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