Erstellt am 09.05.2007 um 09:39 Uhr von SSGG
Moin wertigo,
Du kannst Personen laden, soweit ihre Teilnahme sachdienlich ist und zu einem TOP referiert wird, weiterhin Personen, wenn keine Bedenken gegen die Teilnahme seitens AG vorliegen.
Erstellt am 09.05.2007 um 09:54 Uhr von wertigo
Hallo SSGG,
verstehe ich es richtig, dass der AG auf jeden Fall informiert werden muß,
wen ich einlade?
Merci
Erstellt am 09.05.2007 um 09:59 Uhr von Jube
Das würde ich hier auf alle Fälle tun, zumal Du offensichtlich nur eine Krankenkasse einlädst. Da könnte evtl. das Wettbewerbsrecht betroffen sein.
Erstellt am 09.05.2007 um 10:05 Uhr von SSGG
Hallo wertigo,
wozu soll die KK sachdienlich referieren?
Ich vermute, eher trifft der 2te Halbsatz.
Wir werden beispielsweise bei unserer nächsten BV zum Thema allgemeine Information zur betrieblichen Altersvorsorge einen unabhängigen Referenten der Deutschen Rentenversicherung referieren lassen, dies sehe ich zustimmungsabhängig seitens der GL.
Erstellt am 09.05.2007 um 10:28 Uhr von Kölner
@wertigo
Natürlich kann ich in einer BetrVers. NICHT jeden und alles einladen!
Erstellt am 09.05.2007 um 11:39 Uhr von Biberrat
Hallo Werigo,
Kölner hat Recht, aber...
Im aktuellen Bsp.KK denke ich ist es sinnvoll, da ja im Moment die Wahltarife eingeführt werden.
Info find ich gut, besser noch , wenn viele Kollegen dieser Kasse angehören.
Gruß
Biberrat