§99 - muß der AN dem Arbeitsvertrag kennen?
n'Abend zusammen. Ich hat heute ein Gespräch, bei dessen Inhalt ich ins Grübeln kam... Letzte Woche hatten wir einem 99'er zugestimmt - Übernahme Leiharbeitnehmer. Nun hab ich heute vom betroffenem Kollegem folgendes gehört: Auf seine Nachfrage, wie, wann und mit wem über das neue Salär zu diskutieren sei, habe man ihn die Antwort gegeben dass er das Gehalt ja aus seinem Vertrag entnehmen kann, wenn er diesen unterschreibt.... Er hat seinen Arbeitsvertrag noch gar nicht gesehen und überlegt nun (m.E. verständlich), ob er für das angebotene Gehalt und ggf. weitere sich ergebende "Leistungen" überhaupt unterschreiben wird.
Es ergibt sich mir nun die generelle Frage - muß sich ein ArG generell "sicher" sein, dass ein AN ein Arbeitsverhältnis aufnimmt oder kann er -überspitzt- sich die Einstellungen "auf Vorrat" genehmigen lassen?
Community-Antworten (3)
09.05.2007 um 11:08 Uhr
Das verstehe ich nicht ganz wie das unklar sein kann? Bei jeder Einstellung gehört doch auch eine Eingruppierung (Lohn/Gehalt sonst. Zuwendungen) dazu. Das hat doch der AG dem BR vorzulegen. Auch wo sicher der Arbeitsplatz befindet ist zu klären. Beim Vorstellungsgespräch wird doch i. d. R. das Thema „Salär“mit dem Bewerber besprochen. Rechtlich: Das Arbeitsverhältnis kommt erst dann zustande wenn beide den AV unterschrieben haben. Als BR würde ich mich auf „Vorrat“ Einstellungen nicht einlassen, sondern das Gespräch mit AG suchen.
09.05.2007 um 20:20 Uhr
... ähm... ich als BR würde mich davor verwahren, dass der AG mit einem potentiellen AN einen Arbeitsvertrag abschließt, OHNE vorher den BR zu beteiligen. Dem entsprechend ist es bzw. sollte es die Regel sein, vorab das OK vom BR einzuholen.
10.05.2007 um 14:37 Uhr
Zu den Informationen über eine >beabsichtigte< Einstellung die der BR bekommt, gehört auch die Eingruppierung!!! Dies ist im Verweigerungsfall auch ein Ablehnungsgrund!
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