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Übernahme JAV

H
Haase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo vom Haasen,

noch mal zur Übernahme nach Ausbildung bei Schwangerschaft. HPA gehört zum öffentlichen Dienst, gilt trotzdem auch hier der § 78a BetrVG und soll meine Tochter bei der Bewerbung ihre Schwangerschaft angeben?

Gruß J.Haase

5.63602

Community-Antworten (2)

B
BMW

08.05.2007 um 21:17 Uhr

M
Mona-Lisa

08.05.2007 um 22:42 Uhr

@Haase, sie braucht die Schwangerschaft nicht angeben!

@BMW, siehe 14286 :-))

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