Übernahme JAV
Hallo vom Haasen,
noch mal zur Übernahme nach Ausbildung bei Schwangerschaft. HPA gehört zum öffentlichen Dienst, gilt trotzdem auch hier der § 78a BetrVG und soll meine Tochter bei der Bewerbung ihre Schwangerschaft angeben?
Gruß J.Haase
Community-Antworten (2)
08.05.2007 um 21:17 Uhr
Hallo
Fragen über Fragen
Ist deine Tochter in der JAV? Wenn nicht dann kommt auch der § 78a BetrVG nicht zu tragen.
http://www.azuro-muenchen.de/hilfe/schwanger/schwangerinhalt.html#kuendigung
08.05.2007 um 22:42 Uhr
@Haase, sie braucht die Schwangerschaft nicht angeben!
@BMW, siehe 14286 :-))
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