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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eigener Datenschutzbeauftragter des BR - Hat jemend schon Erfahrungen?

T
TakurBLN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir als BR, sind mit der Arbeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sehr unzufrieden. Daher möchten wir als BR unseren eigenen Datenschutzbeauftragten benennen. Hat jemend schon Erfahrungen, bzw. welche Rechte und Pflichten hat ein Datenschutzbeauftragter des BR. Danke für eurer Feedback.

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

16.01.2008 um 16:01 Uhr

Und wie stellst Du Dir das vor? Was soll denn ein "Datenschutzbeauftragter des BR" an Wirkung entfalten. Was soll der prüfen? Wie soll der Mängel abstellen? Ihr könnt euch doch keine AG-Aufgaben anmaßen.

Bei uns ist Datenschutzbeauftragter der oberste Arbeitsrechtler (Jurist) der Hauptverwaltung. Der hat im Zweifelsfall Durchgriff.

B
betriebsratten

17.01.2008 um 09:09 Uhr

Geht eingeschränkt: Der Betriebsrat ist kein eigenständiger Betrieb...

Denkbar aber schon: http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/advice/security

I
Immie

17.01.2008 um 12:06 Uhr

@TakurBLN Ein eigener Datenschutzbeauftragter...das geht wohl nicht. Aber ihr habt im Sinne des §80 Abs 1 NR 1 , die Möglichkeit der Kontrolle, ob der Datenschutzbeauftragte , nach §4 Abs 2 BDSG , "geeeignet" ist. Ihr könnt kontrollieren ob ein Verfahrensverzeichnis erstellt wurde und ob es den datenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Im Zweifel kann der BR sich an die Aufsichtsbehörde wenden.

Aber ws gefällt euch denn nicht? Als er ernannt wurde ward ihr doch über §99 BetrVG dabei.

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