Ablehnung Wiedereingliederung eines MA
Hallo, ein Mitarbeiter hatte zuletzt eine Reha und hat jetzt eine Wiedereingliederung von seinem Arzt vorgeschlagen bekommen (vorerst mal 2 Stunden). Jetzt benötigt er die Genehmigung des AG. Sollte er ablehnen, was können wir als BR tun?
Vielen Dank möhre
Community-Antworten (3)
08.05.2007 um 13:58 Uhr
Dem AG entstehen durch diese Massnahme keinerlei Kosten, da die Krankenkasse diese Zeit zahlt. Es sollte also in seinem Interesse sein, der Massnahme zuzustimmen. In der Regel tun die AG das auch.
08.05.2007 um 14:09 Uhr
@möhre
wenn es sich um eine stufenweise Wiedereingliederung nach HH- Modell handelt,
ist der AN arbeitsunfähig. Wenn der AG nicht möchte, dass der AN schon mal wieder ein paar Stunden versuchsweise arbeitet, dann bleibt der AN eben solange zu Hause, bis er wieder arbeitsfähig ist ( Vollzeit).
LG
08.05.2007 um 17:08 Uhr
Ausserdem riecht es, je nach Krankheitsdauer, nach BEM: Betrebliches Eingliederungsmanagement, das ist für den AG verpflichtend gemäss SGB
Verwandte Themen
Zustimmung zur Wiedereingliederung wegen BR-Arbeit widersprochen - Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
ÄlterHallo Kollegen, ich bin seit Montag nach siebenwöchiger Krankschreibung in der Wiedereingliederungsphase (nur Bürotätigkeiten für 4 Stundentäglich). Nachdem ich dann diese Woche an einer BR-Sitzun
BR-Arbeit wird während Wiedereingliederung abgelehnt?
ÄlterHallo Kollegen, ich war heute das erste Mal nach sieben Wochen krankgeschrieben zu sein, wieder arbeiten, es wurde eine Wiedereingliederung vereinbart, in der ich nicht meinen eigentlichen Job mach
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i
Wiedereingliederung gekoppelt an Arbeitszeitreduktion/Gehaltserhöhung
ÄlterIch bin seit 8 Wochen krank geschrieben und in den letzten Jahren schon wiederholt ausgefallen, weil ich psychisch überlastet war. Ich habe daher bereits vor Jahren auf eine 24h/Woche reduziert, seit
Hamburger Modell und BR- Tätigkeit - kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung als gescheitert ansehen, weil bei Teilnahme an den BR-Aktivitäten zu wenig Zeit für den Job, d.h. für die Wiedereingliederung bleibt?
ÄlterHallo Forumsmitglieder, ein Betriebsratskollege soll nach dem Hamburger Modell (weiter arbeitsunfähig und schritt-/ stundenweise Beschäftigung bis zum Erreichung der vollen Arbeitszeit und -fähigkeit