Verweigerung von Urlaub
Hallo, einem AN wird ein kurzfristig beantragter Urlaub mit der Begründung verwehrt, eine den AN betreffende Personalmaßnahme ist noch nicht abgeschlossen( AN hat gegen eine andere BV verstoßen). Weiter betriebliche Belange existieren nicht. Was kann man da tun?
Community-Antworten (3)
08.05.2007 um 13:00 Uhr
Den AG schriftlich auffordern den Urlaub zu genehmigen, Frist setzen. Wenn nicht genehmigt, Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken!
Nicht vergessen: Selbstbeurlaubung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen!
08.05.2007 um 13:48 Uhr
M.E. hat der Verstoß gegen eine BV nichts mit der Genehmigung des Urlaubs zu tun. Dem AG steht es ja frei, den AN ggf. wegen des Verstosses entsprechend zu disziplinieren. Den Urlaub zu verweigern deshalb halte ich für den falschen und rechtlich unrichtigen Weg.
08.05.2007 um 14:02 Uhr
Siehe auch § 7 BUrlG. Solange dem gewünschten Urlaub nicht betriebliche Belange im Wege stehen,...
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