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Verweigerung von Urlaub

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rat12345
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einem AN wird ein kurzfristig beantragter Urlaub mit der Begründung verwehrt, eine den AN betreffende Personalmaßnahme ist noch nicht abgeschlossen( AN hat gegen eine andere BV verstoßen). Weiter betriebliche Belange existieren nicht. Was kann man da tun?

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

08.05.2007 um 13:00 Uhr

Den AG schriftlich auffordern den Urlaub zu genehmigen, Frist setzen. Wenn nicht genehmigt, Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken!

Nicht vergessen: Selbstbeurlaubung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen!

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Rollie

08.05.2007 um 13:48 Uhr

M.E. hat der Verstoß gegen eine BV nichts mit der Genehmigung des Urlaubs zu tun. Dem AG steht es ja frei, den AN ggf. wegen des Verstosses entsprechend zu disziplinieren. Den Urlaub zu verweigern deshalb halte ich für den falschen und rechtlich unrichtigen Weg.

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Jube

08.05.2007 um 14:02 Uhr

Siehe auch § 7 BUrlG. Solange dem gewünschten Urlaub nicht betriebliche Belange im Wege stehen,...

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